Hallo AIZi,
auch wenn die Versicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben geltend gemacht wurde, würde ich mir die Auflösung der Versicherungen sehr gut überlegen.
Auch wenn die Verzinsung nicht Deinen Vorstellungen entsprecht, prüfe über Deine Hausbank, welchen Zinssatz Du heute für eine Kapitalanlage in der Größenordnung erzielen kannst.
Prüfe den weiterbestehenden Versicherungsschutz bei Beitragsfreistellung.
Prüfe die Wertentwicklung der letzten Jahre. Bei Versicherungen baut sich immer in den ersten Jahren nur ein geringer Wert auf, da die Gesellschaften zuerst ihr Versicherungsrisiko aus den Beitragszahlungen abdecken.
Die jährlichen Zinserträge aus der Versicherung sollten über die Zinsbescheinigungen bei Deiner Einkommenssteuer bereits abgegolten sein.
Bezüglich der evtl. anfallenden Einkommenssteuer frage einfach bei Deinem Finanzamt nach; hier in Thüringen habn sie einen Info-Schalter; dort erhält man ganz gute Auskünfte.
Deinen Vers.-Werten entnehme ich jährliche Zahlungen von rd. 2.250,00; im Vergleich zum Rückkaufswert ist ein Verlust von rd. 2.600,00 = reichleich ein Jahresbeitrag festzustellen.
Bei reinen Kkapitalbildenden Lebensversicherungen entsteht ein Rückkaufswert i. d. R. erst im dritten Jahr.
Also liegt Dein „Vertlust“ noch im vertretbaren Rahmen.
Wie sind denn die Prognosen der Versicherungsgesellschaft mit dem Wertzuwachs bei Fortführung der Versicherung mit Beitragszahlung ( Wert nach 12 Jahren )???
Welcher Wert wird erreicht bei Zahlungseinstellung und Fortführung der ruhenden beitragsfreien Versicherung ?
Welches Ergebnis kannst Du erzielen bei Zahlungen des jetzigen Versicherungsbeitrages in eine andere Kapitalanlageform ( Sparplan ) = Hausbank fragen !!!
Wie hoch ist denn die Differenz des jetzigen Rückkaufswertes mit dem prognostizierten Wert bei Vertragsabschluß ??
Du siehst, es ist vieles zu bedenken und deshalb nichts überstürzen.
Eine richtige Entscheidung wünscht Dir
Stefan Seidel
Ich stehe natürlich für weitere Fragen zur Verfügung !!!