Steuerliche Auswirkung bei Kündigung einer Lebensversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Fonds-Lebensversicherung der Zürich Dt. Herold im Dezember 2004 mit Policierung in 2004 abgeschlossen. Leider ist die Entwicklung alles andere als lukrativ und ich möchte daher die Versicherung kündigen. Können Sie mir sagen, wie hier die steuerliche Behandlung bei einer Kündigung ist?
Beiträge wurden bisher ca. 13.500,00 € gezahlt,
Der aktuelle Rückkaufswert liegt bei 10.900,00 €.
Die bisherigen Ausschüttungen von insgesamt ca. 350 € sind wieder neu angelegt worden.
Fragen:

  1. Auf welchen dieser Beträge muss ich Steuern zahlen?
  2. Welchen Steuersatz muss ich zu Grunde legen? Einen Pauschalen oder meinen individuellen Einkommensteuersatz?
    Vielen Dank vorab für die Unterstützung.

Für den Zeitraum 2004-heute entfällt rückwirkend der Sonderausgabenabzug. Dieser ist aber ggfs. durch andere Versicherungen (gesetzl. Kranken, Renten oder andere LV) bereits ausgeschöpft.

Andernfalls würde sich die Bemessungsgrundlage für Ihre Eink.St. um rund 13.500 : 7 Jahre Laufzeit = 1.930 € p.a. erhöhen. Hinzu kämen die jährlichen Zinsen und Dividenden.

Grundsätzlich ist immer der individuelle Steuersatz zu Grunde zu legen

Hallo,

Lebensversicherungen, die schon vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und schon mindestens ein Beitrag vor 2005 bezahlt wurde, sind weiterhin bei der Auszahlung steuerfrei, wenn dabei mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt wurden und die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist.
Eine weitere Voraussetzung ist ein Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent, was aber wohl bei fast allen Lebensversicherungen so gegeben ist.
Sind die Lebensversicherungen für Finanzierungen abgetreten worden, besteht unter Umständen eine Steuerschädlichkeit, die mit einem Steuerberater geklärt werden sollte.
Im vorliegenden Fall ist die Versicherung zwar vor 2005 abgeschlossen worden, allerdings ist sie noch nicht 12 Jahre gelaufen. Daher würde sich die Schenkung an z.B. die Eltern (sofern diese nicht viel verdienen) als günstiger erweisen, da deren Steuersatz wahrscheinlich niedriger wäre. Ansonsten wird die Auszahlung mit dem eigenen individuellen Steuersatz versteuert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und der bis dahin gezahlten Beiträge ist steuerpflichtig.

viele grüße,
C.

Hallo AIZI,

ich gehe davon aus, daß Du die Beiträge für die Versicherung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht hast.

Ohne Detailinformationen würde ich wie folgt vorgehen:

  1. Beitragszahlung einstellen und die Versicherung beitragsfrei laufen zu lassen.

  2. Nach Ablauf der steuerlichen mindestlaufzeit von 12 Jahren die Versicherung auflösen; dies ist dann steuerfrei.

Die Steuerbelastung für Auflösungerträge sollte sich nach Deiner persönlichen Sptzensteuerlast berechnen.

Die pauschal einbehaltene Steuer kann sich im Rahmen der Steuererklärung relativieren.

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Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo Stefan,

vielen Dank für die Antwort. Die Versicherungen wurden nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärungen angegeben, da die Grenzen bereits anderweitig erreicht wurden.

Würdest Du unter dieser Bedingung die Versicherung bis zum Ende der 12 Jahresfrist laufen lassen?

Hallo AIZi,

auch wenn die Versicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben geltend gemacht wurde, würde ich mir die Auflösung der Versicherungen sehr gut überlegen.

Auch wenn die Verzinsung nicht Deinen Vorstellungen entsprecht, prüfe über Deine Hausbank, welchen Zinssatz Du heute für eine Kapitalanlage in der Größenordnung erzielen kannst.

Prüfe den weiterbestehenden Versicherungsschutz bei Beitragsfreistellung.

Prüfe die Wertentwicklung der letzten Jahre. Bei Versicherungen baut sich immer in den ersten Jahren nur ein geringer Wert auf, da die Gesellschaften zuerst ihr Versicherungsrisiko aus den Beitragszahlungen abdecken.

Die jährlichen Zinserträge aus der Versicherung sollten über die Zinsbescheinigungen bei Deiner Einkommenssteuer bereits abgegolten sein.

Bezüglich der evtl. anfallenden Einkommenssteuer frage einfach bei Deinem Finanzamt nach; hier in Thüringen habn sie einen Info-Schalter; dort erhält man ganz gute Auskünfte.

Deinen Vers.-Werten entnehme ich jährliche Zahlungen von rd. 2.250,00; im Vergleich zum Rückkaufswert ist ein Verlust von rd. 2.600,00 = reichleich ein Jahresbeitrag festzustellen.

Bei reinen Kkapitalbildenden Lebensversicherungen entsteht ein Rückkaufswert i. d. R. erst im dritten Jahr.

Also liegt Dein „Vertlust“ noch im vertretbaren Rahmen.

Wie sind denn die Prognosen der Versicherungsgesellschaft mit dem Wertzuwachs bei Fortführung der Versicherung mit Beitragszahlung ( Wert nach 12 Jahren )???

Welcher Wert wird erreicht bei Zahlungseinstellung und Fortführung der ruhenden beitragsfreien Versicherung ?

Welches Ergebnis kannst Du erzielen bei Zahlungen des jetzigen Versicherungsbeitrages in eine andere Kapitalanlageform ( Sparplan ) = Hausbank fragen !!!

Wie hoch ist denn die Differenz des jetzigen Rückkaufswertes mit dem prognostizierten Wert bei Vertragsabschluß ??

Du siehst, es ist vieles zu bedenken und deshalb nichts überstürzen.

Eine richtige Entscheidung wünscht Dir

Stefan Seidel

Ich stehe natürlich für weitere Fragen zur Verfügung !!!