Hallo zusammen,
wie wirkt sich die Liquidation der KG bei der GmbH aus? Ist § 16 III EStG anwendbar?
Wann und wie hat die GmbH den Liquidationserlös steuerlich zu erklären?
Es wäre nett, wenn die entspr. § mit angegeben werden könnten. 
Vielen Dank und beste Grüße
Servus,
die GmbH muss keinen Liquidationserlös erklären, sondern die Einkünfte, die ihr aus der Liquidation erwachsen - so, wie sie es vorher während der Tätigkeit der KG auch gemacht hat.
Zur Eigenschaft der KG als Personengesellschaft (steuerlich = „Mitunternehmer“) vgl. §§ 161 ff HGB, zum Besteuerungsverfahren vgl. §§ 179 ff AO, zur Anwendung einkommensteuerlicher Vorschriften (einschließlich § 16 Abs. 3 EStG) für die Ermittlung des Einkommens im Sinn des KStG vgl. § 8 Abs. 1 KStG.
Schöne Grüße
MM