Steuerliche Behandlung als selbst. Geschäftsführer

Hallo,
nehmen wir an, jemand gründet mit ein paar Bekannten eine GmbH.
Die Situation der Gründer ist im Grunde gleich, sprich im Moment noch angestellt und danach eben selbstständig in der „eigenen“ GmbH als Geschäftsführer / Gesellschafter. Die drei haben sich überlegt, dass es ihnen keine Vorteile bringt, wenn Sie sich selbst als Geschäftsführer quasi als Mitarbeiter von sich selbst anstellen.

Also müssen sie sich ja selbstständig als Geschäftsführer machen.

Wären bei der Anmeldung der „selbstständigen“ Tätigkeit etwas besonderes gerade beim FA zu beachten. Es würde schliesslich keinen Vorteil brignen, wenn sie die Umsatzsteuervoranmeldung -"für sich selbst monatlich- machen würden/müssten.

Greetz

Hallo!

Die drei haben sich überlegt, dass es ihnen keine Vorteile bringt, :wenn Sie sich selbst als Geschäftsführer quasi als :Mitarbeiter von sich selbst anstellen.
Also müssen sie sich ja selbstständig als Geschäftsführer
machen.

Der Text lässt Unverständnis des Wesens einer GmbH erkennen. Ich sag’s gleich: Solche Leute sollten keine GmbH gründen. Das geht zu leicht teuer schief. Eine GmbH und deren Führung setzt kaufmännische sowie Kenntnisse des einschlägigen Rechts voraus. Andernfalls wird nur schwer reparabler Murks veranstaltet.

Wären bei der Anmeldung der „selbstständigen“ Tätigkeit etwas
besonderes gerade beim FA zu beachten.

Ich kann mit den Anführungszeichen nichts anfangen.

Es würde schliesslich keinen Vorteil brignen, wenn sie die :Umsatzsteuervoranmeldung -"für sich selbst monatlich- machen :würden/müssten.

Persönliche Vorteile sind nicht Zweck einer Umsatzsteuervoranmeldung. In keinem Fall hat die Umsatzsteuervoranmeldung einer GmbH auch nur entfernt etwas mit den persönlichen Verhältnissen von Geschäftsführern und Gesellschaftern zu tun.

Die Gesellschafter sind die Eigentümer der GmbH. Aber etwa mit der erwähnten Umsatzsteuervoranmeldung haben die Gesellschafter nichts zu tun. Sie gehört zu den vom Geschäftsführer zu verantwortenden Aufgaben. Es kann passieren, dass eine Person als Gesellschafter handelt und im nächsten Moment handelt die gleiche Person als Geschäftsführer, falls sie als solcher im Handelsregister eingetragen ist. Aber bevor ich hier einen langen Aufsatz schreibe, wer für was zuständig ist, wer in welchen Fällen in welchem Umfang haftet und vieles mehr, erzähle du bitte, was der Zweck der Übung sein soll und wo genau es Klärungsbedarf gibt.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

mal abgesehen davon, dass ich dir vollumfänglich zustimme, aber sind Geschäftsführer nicht immer Arbeitnehmer der GmbH?!

Mittlerweile gucke ich das nur noch mit halben Auge an, aber es wird doch grundsätzlich immer Lohnsteuer entrichtet (SV je nachdem).

Von daher bekomme ich absolut die Kurve nicht, warum man sich als GF im Verhältnis zur GmbH selbstständig machen sollte, weil man ja deren Arbeitnehmer ist.

*verwunderte*
S_E

Hallo,

die ganze Fragestellung zeigt, dass man eine GmbH zwar gründen möchte, da man gehört hat, dass sie Vorteile bringt, man aber von Wesen und Aufbau schon mal Null Ahnung hat:

http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH

http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH-Gesch%C3%A4ftsf%C3…

… und wenn das Stammkapital fehlt:

http://de.wikipedia.org/wiki/UG_%28haftungsbeschr%C3…

Gruß

H.