Hallo, zunächst dem Leser ein gutes 2014. Zu mir. Seit über 10 Jahren bin ich in diesem Forum in verschiedenen Bereichen tätig.
Nun eröffnen sich mir Fragen, die vll. von Ihnen in der Grundaussage hilfreich für mich sind.
Ich werde in 2014 (Nov. oder Dez.) in die Regelaltersrente gehen. Könnte ich eigentlich frührer, da nach einer Herzop. ich seit Jahren 50% schwerbehindert bin.
Mit Beginn der Regelaltersrente kann ich unbegrenzt dazuverdienen.
Ich möchte jedoch in diesem Jahr noch einmal heiraten. Meine künftige Frau ist auch für die nächsten Jahre noch in unselbstständiger Arbeit tätig.
Also, wie ist es am ökonomischten vorzugehen?
!. Nach Rentenbeginn in diesem Jahr zu heiraten? (ggf. Dez. 2014 und wie bewertet sich dann meine Steuerklasse über das gesamte Jahr?
2. Erst am 01.01.2015 in Rente zu gehen (Frau wird dann ja wohl die St,-Kl. III übertragen?)
3. Ganz etwas anderes…
auch von meiner Seite erst einmal ein gutes und hoffentlich gesundes neues Jahr.
Meinen herzlichen Glückwunsch auch für die geplante Hochzeit. Ich bin zwar kein Steuerberater, denke aber, dass Sie den Hochzeitstermin nicht aus steuerlichen Gründen legen müssen. Sie müssten lediglich im ersten Jahr keine gemeinsame Veranlagung beim Finanzamt vornehmen, sondern sich getrennt veranlagen lassen. Dann bleibt alles so wie es jetzt ist.
Eine steuerlich optimierte Gestaltung liese sich wohl nur unter Berücksichtigung aller Einzelheiten und durch einen Steuerberater vornehmen lassen. Da Se aber auch planen dazu zu verdienen (volle Steuerpflicht) denke ich, dass die Frage ob Steuerklasse III / V oder IV / IV dann vor allem eine Frage des insgesamt dann vorhandenen steuerpflichtigen Einkommen ist. Ihre gesetzliche Rente wird übrigens durch einen Rentenbeginn in 2015 um 2 % höher versteuert, als wenn Sie in 2014 in Rente gehen. Auch 2013 wäre schon 2 % günstiger gewesen.
Gehen Sie 2014 in Rente wird 68 % Ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtig, in 2013 wären es 66 % gewesen, in 2015 würden es 70 % sein. Dies wird lebenslang so eingefrohren. Lediglich Rentenerhöhungen werden sofort mit 100 % steuerpflichtig! ein späterer Rentenbeginn kann sich also ein Leben lang steuerlich negativ auswirken, vor allem wenn man auf Grund gemeinsamer Veranlagung in die Steuerpflicht rutscht.
Im Internet finden Sie viele sog. Steuerklassenrechner, mit denen Sie an Hand Ihrer geplanten EInkommen die Steuerklasse auswählen können.
Eine detaillierte Beratung können Sie nur bei einem Steuerberater bekommen.