Steuerliche Behandlung bei Nacherbe

Hallo, jemand verstirbt und in seinen Lebensversicherungen noch jemanden als Begünstigten hinterlegt hat, der bereits verstorben ist. Dann erben die Kinder des Begünstigten.

Wie wird dies nun steuerlich behandelt? Gelten die Freibeträge der Kinder gegenüber dem verstorbenen Begünstigten, oder die Freibeträge über den Verstorbenen Inhaber der Lebensversicherung?

so isses.

Rechtliche Begründung, dass einfach ein Elternteil in der Erbfolge übersprungen wird auch wenn dieses bereits verstorben ist? ramses90