Hallo,
mich würde mal interessieren, wie ist es eigentlich steuerlich geregelt, wenn ein Gewerbetreibender oder Selbständiger ein Kfz, das er privat und geschäftlich nutzt, verkauft. Angenommen den Fall, altes Auto ist auf „0“ abgeschrieben und das Auto wurde in der Vergangenheit je zur Hälfte privat und geschäftlich genutzt. Neues Fahrzeug wird bei einem Händler gekauft und kostet sagen wir mal 30.000 €. Er (Händler) nimmt altes (je zur Hälfte privat und betrieblich genutztes) Fahrzeug für 5.000 € in Zahlung. Was muss der Gewerbetreibende in seiner Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung beim Finanzamt angeben? Sind das dann 25.000 € als Betrag auf der Aktiva in der Bilanz, egal wie hoch der Anteil privat/geschäftlich war, oder weniger oder mehr? Oder muss er 5.000 € als Ertrag verbuchen (oder auch weniger bzw. mehr) und dann 30.000 € für das neue Kfz in der Aktiva ansetzen. Oder hat er vielleicht auch Wahlmöglichkeiten?
Vielen Dank für Deine Meinung.
Robert