Steuerliche Behandlung der Eigenheimzulage

Hallo zusammen,

wenn man für eine Eigentumswohnung in einem Kalenderjahr gleichzeitig Eigenheimzulage bekommt und Einnahmen aus Vermietung erhält (das ist ja denkbar wenn der Eigentümer während des Jahres auszieht und danach die Wohnung vermietet), muss dann die Eigenheimzulage im Rahmen der Einkommenssteur angegeben werden? Noch konkreter: Muß die Eigenheimzulage als „Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln“ angegeben werden.
Ich meine eigentlich, die Eigenheimzulage gehört nicht zu den „Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.“ und würde sie daher auch nicht bei den Einkünften aus Vermietung sehen.
Sehr Ihr das genauso? Hattet Ihr auch schon mal diesen Fall?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten
Uta

Hallo zusammen,

wenn man für eine Eigentumswohnung in einem Kalenderjahr
gleichzeitig Eigenheimzulage bekommt und Einnahmen aus
Vermietung erhält (das ist ja denkbar wenn der Eigentümer
während des Jahres auszieht und danach die Wohnung vermietet),
muss dann die Eigenheimzulage im Rahmen der Einkommenssteur
angegeben werden? Noch konkreter: Muß die Eigenheimzulage als
„Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln“ angegeben werden.
Ich meine eigentlich, die Eigenheimzulage gehört nicht zu den
„Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert
nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.“
und würde sie daher auch nicht bei den Einkünften aus
Vermietung sehen.
Sehr Ihr das genauso?

Das ist völlig richtig und ohne Zweifel so zu sehen!

Hattet Ihr auch schon mal diesen Fall?

Unentwegt!

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten

Gerne E.

Uta