Steuerliche behandlung direktversicherung bei krankheit

Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht kann mir ja ein experte helfen bei folgenden sachverhalt helfen:
ich habe eine mitarbeiterin, die wegen krankheit kein entgelt mehr bezieht. diese hat eine direktversicherung als entgeltumwandlung, pauschale lohnsteuer wurde bislang von der mitarbeiterin getragen. beitrag (€145,21) wird weiterhin vom arbeitgeber überwiesen. wie ist das jetzt mit der pauschalen lohnsteuer? das finanzamt ist der auffassung, dass diese dennoch abzuführen ist, obwohl die mitarbeiterin kein entgelt bekommt…
verständlich ausgedrückt? ich hoffe ja.
würde mich freuen, wenn ich irgendeine rückäusserung erhalten würde!
vielen dank im voraus,
frank meincke

Hallo Herr Meincke,

Herr Hauschulz ist verreist und kann Ihre Frage nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüssen

i.A. Schweikardt

Sehr geehrte Damen und Herren,

handelt es sich um eine AN oder AG finanzierte Direktversicherung ? Versteuert nach §40b EStG:

Wenn AN finanziert kann vom AG nicht weiterbezahlt werden, da kein Lohn mehr --> Versicherungsnehmer Wechsel auf Arbeitnehmer, dann kann dieser diese ohne Pauschalsteuer weiterbezahlen (wenn er möchte)
–> wenn AG finanziert und weiterbezahlt werden soll, muss Steuer vom AG getragen werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Allerdings handelt es sich hier um ein rein steuerliches (nicht versicherungsvetragliches) Problem.

Beste Grüße

Daniel Götz
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Versicherungsbetriebswirt (DVA)
Max-Högg- Str. 3
86316 Friedberg

Tel.: 0821 - 608 99 99
Fax.: 0821 - 608 99 98
www.best-insurance.de

sehr geehrter herr meincke!

nun, ihre darstellung ist etwas verwirrend, da hier nicht herausgeht, ob es sich um eine wirkliche entgeltumwandlung handelt (dann ruht der vertrag, da krankheit und kein entgelt).oder um eine arbeitgeberfinanzierte bav (und wenn es dies sein sollte, und sie immer noch beiträge bezahlen, dann hat das finanzamt recht).und die nächste verwirrung, eine pauschalversteuerte DV, mit mtl zahlung. also es tun sich hier schon fragen auf, um ihnen eine wirkliche und konkrete antwort ihres falles zu geben. evtl. ein guter rat, da ihr versicherungsvertreter ihnen ja die vertragskonsallation verkauft hat, weiss er am besten bescheid über ihr konstrukt und wird ihnen bestimmt gerne unter die arme greifen, wenn sie ihn mal zu hilfe bitten. viel erfolg.
www.bav-werkstatt.de

Hallo Frank,

die Konstellation ist so nicht möglich.
Der Arbeitnehmer kann nur eine „Vergütung“ (Lohn/ bAV/ VWL etc.) erhalten, wenn er diese laut Vertrag bekommen „darf“.
Für den Arbeitgeber ist eine sogenannte „betriebliche Veranlassung“ Voraussetzung, um den Lohn bzw. auch die Direktversicherung steuerlich absetzen zu können.
Da bei Krankheit nach 42 Tagen die Lohnfortzahlung endet, ist dies nicht mehr gegeben und die Direktversicherung muss beitragsfrei gestellt werden.
Dass das Finanzamt eine solche Aussage trifft ist jedoch auch normal, denn die gehen davon aus, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind (und dann muß die Pauschsteuer abgeführt werden).

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

LG
Andreas Wurscher