Steuerliche Behandlung einer Nebentätigkeit?

bitte um eine Auskunft zu folgender Frage: Wie gibt man eine Nebentätigkeit steuerlich am Besten an?

Bsp: XY ist hauptberuflich im Angestelltenverhältnis beschäftigt, Bruttoverdienst ca. 22Teuro im Jahr, was über Anlage N erklärt wird.

In ganz geringem Umfang erstellt XY Übersetzungen ohne Mwst (Kleinunternehmerregelung). Einnahmen: in der Regel 500-1000 € im Jahr.

Wird für beide Tätigkeiten eine Werbepauschale einberechnet? Wenn ja, wo wird dies für die Nebentätigkeit vermerkt (auf Anlage S ist dafür nichts vorgesehen).

Vielen Dank für eine RM.

Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

die Nebentätigkeit ist steuerlich ein „Gewerbe“, zur Berücksichtigung sind einfach alle dazugehörigen Einnahmen und Ausgaben(!) aufzulisten, das Ergebnis (Einnahmen minus Ausgaben) ist zusätzlich zu versteuern.
Es kann auch passieren, dass dies negativ ist (und man dadurch weniger steuern zahlt.); den den geringen Beträgen solltest du es schaffen, „nahe null“ zu liegen; denk einfach daran, welche Fahrten, Kommunikation und Bank- und Behördengänge nur wegen der Nebentätigkeit anfallen und daher als Ausgaben angesetzt werden müssen…

Die Angabe kann man - zumindest bei meinen Finanzamt -formlos („Excel-Liste“) machen; es gibt aber auch eine Anlage G (Gewerbe), wo verschiedene Zwischenergebnisse eingetragen werden können.

Viel Erfolg!
Roger

Hallo,
die Tätigkeit als Uebersetzer gehört zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG.
Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit muss man anhand einer Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung ermitteln, d.h. Betriebseinnahmen (Umsätze) minus Betriebsausgaben. Haben Sie keine Ausgaben für diese Tätigkeit, dann beläuft sich ihr Gewinn auf 500 bis 1000 EUR im Jahr. Dieser Gewinn muss auf der Anlage „S“ eingetragen werden. Eine Pauschale für Betriebsausgaben analog der Werbungskostenpauschale für Lohneinkünfte gibt es leider nicht.
Aus der Praxis: ich persönlich würde bei Einnahmen i.H.v. EUR 500 bis 1000 Betriebsausgaben i.H.v. ca. 20% ansetzen. Denn es sind sicher Kosten für Papier, Telefon, evtl. Porto, Internet etc. angefallen. Wenn Sie nicht einen superpingeligen Finanzbeamten erwischen, dann dürfte das auch kein Problem darstellen. Wenn doch, war es einen Versuch wert, denn mehr als dass diese Kosten nicht anerkannt werden, kann ja nicht passieren.
Falls die Tätigkeit in Zukunft einen grösseren Umfang annimmt, dann müssen Sie allerdings Belege für ihre Ausgaben besitzen.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Bei Übersetzungen handelt es sich m.E. um „Gewerbebetrieb“, nicht selbständige Arbeit. Also Anlage G.

Eine Pauschale gibt es nicht. Summe der Einnahmen minus Summe der Ausgaben = Gewinn. Sie werden vermutlich Anlage EÜR zur Gewinnermittlung ausfüllen müssen.

Hallo RM.

Der Begriff „Betriebsausgaben“ ist in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Für Betriebsausgaben-Pauschalen fehlt hingegen eine gesetzliche Regelung, sie beruhen auf verschiedenen Anweisungen der Finanzverwaltung - wohl in erster Linie aus verfahrensökonomischen Gründen. Außerdem werden in der Praxis der einzelnen Finanzämter teils völlig unterschiedliche pauschale „Kostenansätze“ toleriert.
Nach meiner Erfahrung macht es grds. mehr Sinn, die tatsächlichen Ausgaben zu erklären, da diese zumeist viel höher sind. Oft sind es das (betriebliche) Fahrrad, die Geschenke, die Bewirtungen, die Telefonkosten, die pauschalierten Fahrtkosten mit dem privaten PKW, die Blumen als Repräsentation, die (neue) EDV-Technik, Einrichtungsgegenstände, Bilder usw.
Wenn es nun um bereits abgelaufene Zeiträume geht, wo keinerlei Belege mehr vorhanden sind, empfehle ich der Einfachheit halber 25 % als pauschale Betriebsausgaben anzusetzen. Ob das Finanzamt das aktzeptiert ist jedoch nicht gewiss. Wie gesagt, gesetztlich ist das nicht geregelt.
Den Saldo (Einnahmen abzgl. 25 % Betriebsausgaben) dann einfach in die Anlage S eintragen. Sicherheitshalber noch im Anschreiben darauf hinweisen.

Mit besten Grüßen
PhDr. Martin Müller

http://der-existenzgruender-steuerberater.de