Steuerliche Behandlung einer Wohnung mit Wohnrecht

Eine 55-jährige Frau bewohnt eine ca. 100 qm große
Eigentumswohnung. Diese ist momentan ca 130 000 Euro wert.

Sie trägt sich mit dem Gedanken, diese ihrem Sohn zu übertragen,
selbstverständlich unter der Berücksichtigung eines lebenslangen
Nutz- und Nießbrauches.

  1. Sie möchte auch die Betriebskosten der Wohnung auf ihn abwälzen.
    Was zählt dazu? Muss sie jeden Posten davon gesondert im Übergabe-
    Vertrag aufführen?

  2. Kann ihr Sohn, wenn keine Kaltmiete vereinbart wird, sämtliche
    Betriebskosten als Verluste aus Vermietung und Verpachtung von seiner
    Steuer absetzen? Was gehört überhaupt zu den Betriebskosten einer Wohnung?

  3. Kann ihr Sohn von ihm bezahlte Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
    von seiner Einkommensteuer absetzen? (z. B. der Einbau eines
    Kaminofens bzw. einer behindertengerechten Dusche)

  4. Muss er für die Überschreibung Grunderwerbssteuer bezahlen? Wenn
    ja, wie viel?

  5. Wie sieht die Situation für die Frau aus? Durch die Übernahme der
    Betriebskosten durch ihren Sohn erfährt sie ja indirekt eine
    Verbesserung ihrer finanziellen Möglichkeiten. Kann sie dadurch
    selbst steuerlich „zur Rechenschaft“ gezogen werden?

  6. Wie hoch sind die Kosten beim Notar, einen solchen Vertrag zu
    schließen?

Mit freundlichen Grüßen, haeckse

Hallo,

  1. Sie möchte auch die Betriebskosten der Wohnung auf ihn
    abwälzen.
    Was zählt dazu? Muss sie jeden Posten davon gesondert im
    Übergabe-
    Vertrag aufführen?

Nein, es genügt die Klausel, dass der Sohn alle Rechte und Pflichten übernimmt.

  1. Kann ihr Sohn, wenn keine Kaltmiete vereinbart wird,
    sämtliche
    Betriebskosten als Verluste aus Vermietung und Verpachtung von
    seiner
    Steuer absetzen? Was gehört überhaupt zu den Betriebskosten
    einer Wohnung?

Nein, denn wo keine Miete fließt, können auch keine Ausgaben abgesetzt werden.

  1. Kann ihr Sohn von ihm bezahlte Renovierungs- und
    Umbaumaßnahmen
    von seiner Einkommensteuer absetzen? (z. B. der Einbau eines
    Kaminofens bzw. einer behindertengerechten Dusche)

siehe 2.
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen scheiden aus, da die Arbeiten nicht für den eigenen Haushalt verrichtet werden.

  1. Muss er für die Überschreibung Grunderwerbssteuer bezahlen?
    Wenn
    ja, wie viel?

Nein, da es eine Übertragung unter Angehörigen ist.

  1. Wie sieht die Situation für die Frau aus? Durch die
    Übernahme der
    Betriebskosten durch ihren Sohn erfährt sie ja indirekt eine
    Verbesserung ihrer finanziellen Möglichkeiten. Kann sie
    dadurch
    selbst steuerlich „zur Rechenschaft“ gezogen werden?

Nein

  1. Wie hoch sind die Kosten beim Notar, einen solchen Vertrag
    zu
    schließen?

man kann pauschal etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, bzw. bei Schenkung vom Wert der Immobilie annehmen.

Gruß
Lawrence