Steuerliche Behandlung Energetischer Sanierung

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin bekennende Steuer-Null und bitte um einen Rat bei folgendem Problem, nämlich meiner Steuererklärung für 2010:

Ich besitze ein altbremer Zwei-Familien-Haus, von welchem eine Etage (25,78% der Wohnfläche) vermietet ist.
Im Jahr 2010 habe ich nach Auszug meiner ehemaligen Mieterin im Mai eine umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahme (Außenwanddämmungen, Dachdämmungen, neue Fenster) begonnen, die aufgrund der Unzuverlässigkeit der von mir leider beauftragten Handwerksfirma bis heute nicht abgeschlossen wurden. Da die nicht zu Ende geführten Arbeiten leider auch die Mietwohnung betreffen, kann sie bis heute noch nicht wieder vermietet werden. Die Fertigstellung durch eine andere Firma steht jedoch kurz bevorund ich beabsichtigte, die Wohnung spätestens zum 01.03. wieder zu vermieten und die Warm-Miete von € 280,- auf € 350,- anzuheben, da der Standard der Wohnung deutlich angehoben wurde.
Ich habe in 2010 für die Sanierung Kosten von ca. € 43000,- gehabt (von denen ca. 18.000,- auf den vermieteten Bereich entfielen). In 2011 fielen weitere ca. € 9000,- an, von denen ca. € 2500,- auf die Mietwohnung entfielen.
Insgesamt habe ich also ca. 20500,- für die energetische Sanierung der Mietwohnung ausgegeben.

Für jede der durchgeführten Maßnahmen existiert eine Zuschuß-Zusage der KfW-Bank, die jedoch aufgrund von Rechnungsunstimmigkeiten mit der Handwerksfirma noch nicht abgerufen wurden.
Nun meine Fragen:
1.) Da die Aufwendungen hoch waren, würde ich denken, daß von den Kosten für jede Einzelmaßnahme die für die Maßnahme jeweils zugesagten Zuschüsse (5%) abgezogen werden und dann die Restbeträge in Form einer steuerlichen Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt werden sollten. Ist das richtig und wenn ja, auf wie viele Jahre kann man aufteilen ?
2.) Könnte ich die Abschreibungszeiten für den selbst genutzten und den vermieteten Bereich unterschiedlich ansetzen - falls das überhaupt Sinn machen würde ?
3.) Kann ich für 2010 und in der Folge für 2011 überhaupt Aufwendungen geltend machen, wenn denen in 2010 nur geringe (insgesamt- € 1120,- warm) und in 2011 gar keine Mieteinnahmen gegenüber stehen ? Das ist eigentlich meine größte Sorge bei dem ganzen Thema.
Ich bedanke mich im Voraus herzlich für jede Antwort.
Schöne Grüße von Renate Fass

Hallo,

bisher ist die beabsichtigte gesetzliche Förderung nicht umgesetzt (vgl. diesen Link http://www.haufe.de/steuern/topIssueDetails?objectId…).
Daher besteht m.E. z. Zt. nur die Möglichkeit, da es sich bei den Maßnahmen um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand handelt, diesen anteilig für den vermieteten Teil auf 2-5 Jahre zu verteilten, nach Abzug des erhaltenen Zuschusses.

Für en eigengenutzten Teil besteht m.E. z.Zt. keine steuerliche Förderung.

Das nur geringe Mieten erzielt wurden ist für den Abzug ohne Bedeutung, da es sich um vorweggenommene werbungskosten handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Herr Roth,

vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Viele Grüße von Renat Fass

Hallo

zu 1)
sofern das Haus seit mehr als drei Jahren in Ihrem Besitz ist können Sie die in 2010 angefallenden Aufwendungen komplett in 2010 oder über 5 JAhre verteilt abschreiben.
Zuschuss würde ich abziehen, dies aber in der Steuererklärung Ergänzung zur Anlage Vermietung auch kenntlich machen.

zu 2)
selbstgenutzt ? gibts eigentlich keine AfA außer denkmalgeschützt oder Sanierungsgebiet

zu 3)
Wenn zuvor vermietet wurde und nach Sanierung ernsthafte Vermietungsabsicht besteht ist der Abzug der Kosten möglich. Achtung für März 2012 ggfs. Makler / Annoncen etc aufheben und zur Erklärung 2010 hinzulegen.

Ich weiss es nicht.
Ich wuerde „HausUndGrund“ kontaktieren bzw. ein Steuerberater nachfragen.