Hallo Experten,
wenn ich eine aktienfondgebunde RV nach neuem Recht abschließe, und z.B. 2030 EUR 200.000 daraus erhalte, kann ich dann die Versteuerung wie bei einem Aktienfond vornehmen? Das wäre dann allemal günstiger als die 200.000 komplett oder hälftig zu versteuern.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
m.W. musst Du die FRLV bei Kapitalauszahlung
- wenn vor 2005 abgeschlossen nicht verteuern.
- wenn nach 2004 (also ab 1.1.2005) ganz normal als Gewinn verstuern (denke an die Steuerpauschalen).
- lässt Du Dir die Renten zahlen, musst du den Ertragsanteil versteuern (wie schon immer).
Grüße
Raimund