Liebe/-r Experte/-in,
ein Einzelunternehmer ist gezwungen aus wirtschaftlichen Gründen sein Gewerbe Ende Januar abzumelden. Anfang April kann er es mit Unterstützung durch das Arbeitsamt wieder eröffnen. Die betrieblichen Räume werden weiter genutzt ebenso die Geschäftsausstattung und der vorhandene Warenbestand. Er hat aber die Bezeichnung der Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung geändert.
Nun zu meiner Frage, es wäre toll, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten:
Muß er beim Finanzamt das „alte“ Gewerbe abschließen oder kann er USt.-Voranmeldung und EKST.-Erklärung übergangslos weiter einreichen?
Leider konnte ich hierzu noch keine konkreten Informationen finden.
Vielen Dank!