Steuerliche Behandlung Unterhalt/Versorgungsausg

Hallo Experten,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Ein Beamter erhält mittlerweile seine Beamtenpension.
Nun ist es so, dass sich seine Frau und er trennen werden.
Laut Berechnung der Rentenkasse und den Anwälten muss er zum Einen einen Versorgungsausgleich für seine Frau zahlen, zum Anderen ist er ihr unterhaltspflichtig.

Zur Veranschaulichung folgende Zahlen:

mtl. Pension 4000,-
Versorgungsausgleich 1500,-
Unterhalt 500,-

Lt. dem Anwalt seiner Frau würden ihm die beiden Beträge direkt von der monatlichen Pension abgezogen werden und er bekäme dann nur noch die Differenz ausbezahlt.

Nun meine beiden Fragen:

  1. Ist diese Aussage des Anwalts korrekt?

  2. Wie würde das steuerlich in seiner Pensionsberechnung bei ihm aussehen wenn es so stimmt? Müsste er dennoch die 4000,- mtl. lohnversteuern oder unterlägen dann nur 2000,- Euro der Steuer?

Ich hab dazu noch nirgends was gefunden.

das weiss ich leider nicht sorry

Hallo,

das mit dem Versorgungsausgleich kann gut stimmen. Es kommt drauf an, wie lange Sie verheiratet waren.
Es muss zum Schluss für beiden die gleiche Summe an Rente raus kommen (zum Zeitpunkt der Scheidung).
Ich kenne hier keine Daten (Alter, wie lange verheiratet,wie viele Kinder u.s.w.), aber das auch noch Unterhalt verlangt wird finde ich doch sehr dreist.
Normal bekommt eine Frau nur noch Unterhalt wenn ein gemeinsames Kind bis drei Jahren da ist, egal wie lange diese mit einander verheiratet waren.
Ich würde an Ihrer Stelle selber einen Anwalt aufsuchen
, obwohl ich nicht viel von Anwälten halte.
Die bekommen immer ihr Geld (und das nicht gerade wenig), egal ob diese gewinnen, oder verlieren.
Am Anfang reden die immer alles schön und erklären einen dann nachher, dass sie ja sofort gesagt hätten, dass man schlechte Karten hatte. Und da machen sie nichts dran. Zumal das unter den Anwälten mit 100% Sicherheit von beiden Seiten genau anders gesehen wird und es würde immer ein Richter entscheiden müssen.
Selbst da kommt es dann auf die Einstellung des Richters an. Eine genaue Summe kann Ihnen also keiner sagen. Aber normalen Unterhalt steht ihr nicht zu( ohne jetzt Informationen zu haben).
Steuerlich wird es auch so aus sehen.
Gruss

4000 Euro Rente,…net schlecht.

War bestimmt ein Richter am Familiengericht gewesen,…lach,…der dürfte das eigentlich wissen. Der dürfte an diese Rente herankommen.

Definitiv kann ich sagen, wenn er jetzt in die Rente kommt und geschieden ist, ein Versorgungsausgleich erfolgt ist, wird der Rentenanteil seiner Frau sofort von der Gesamtrente einbehalten.

Sollte seine Frau vor dem ersten Rentenbezug,…also bevor sie 67 Jahre alt wird, versterben,…bekommt er diesen Rentenanteil auf einen schriftlichen Antrag bei der Rentenkasse wieder auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Wenn die Frau nur einmal bezogen hat,…verfällt die Rente nach ihrem Tod.

Den Unterhalt den er an Personen über 25 Jahre zahlt,…kann er steuerlich geltend machen. Sie muß ihm das aber quittieren und notfalls muss sie den Betrag als Einkommen bei ihrer Steuererklärung anmelden. Wenn sie ihm das nicht unterschreibt, muß er den Betrag mitversteuern.

Was er angeben muss, behaupte ich jetzt einfach mal unwissend,…ist seine Restrente von 2500 Euro. Denn was er für seine Frau bezahlt hat,…während der Ehe,…ist ja seiner Frau und nicht ihm. Zumindestens denke ich,…wenn er alles angeben muss, kann er den Versorgungsausgleich bestimmt abziehen. Ich denke, man kann ihm nichts versteuern, was er nicht hat. Aber diese Aussage ohne Gewähr. Das weiß ein Steuerberater. Oder ein Rentenexperte bei der Rentenversicherungsanstalt.

Aber mit der Restrente kann er immer noch alles machen. Da ist keine Gefahr in Verzug. Er sollte nur nicht mehr heiraten…:smile:

Hallo,
ich habe dazu wenig Erfahrung. Ich weiss nur, dass der Altersversorgungsausgleich davon abhängt, wie lange die Ehe gedauert hat, wieviel die Ehefrau selbst eingezahlt hat bzw. wie lange sie zb. für die Erziehung der Kinder zu Hause war.
Im groben wurde mir damals erklärt: „Jeder bezahlt die Hälfte seiner Rente an den anderen.“
Wie es sich steuerlich für Sie verhält weiss ich nicht genau. Ich kann nur sagen, dass damals bei mir der Kindesunterhalt bereits so errechnet wurde, dass der steuerliche Absetzbetrag bereits eingerechnet wurde.
alles Gute.

sorry, das sollte ein Steuerberater beantworten.

LG

Hallo Experten,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Ein Beamter erhält mittlerweile seine Beamtenpension.
Nun ist es so, dass sich seine Frau und er trennen werden.
Laut Berechnung der Rentenkasse und den Anwälten muss er zum
Einen einen Versorgungsausgleich für seine Frau zahlen, zum
Anderen ist er ihr unterhaltspflichtig.

Zur Veranschaulichung folgende Zahlen:

mtl. Pension 4000,-
Versorgungsausgleich 1500,-
Unterhalt 500,-

Lt. dem Anwalt seiner Frau würden ihm die beiden Beträge
direkt von der monatlichen Pension abgezogen werden und er
bekäme dann nur noch die Differenz ausbezahlt.

Der Versorgungsausgleich wird direkt abgezogen, aber den Unterhalt muss er selber überweisen…

Nun meine beiden Fragen:

  1. Ist diese Aussage des Anwalts korrekt?

  2. Wie würde das steuerlich in seiner Pensionsberechnung bei
    ihm aussehen wenn es so stimmt? Müsste er dennoch die 4000,-
    mtl. lohnversteuern oder unterlägen dann nur 2000,- Euro der
    Steuer?

Ich hab dazu noch nirgends was gefunden.

hallo,
wie das mit den Steuern aussieht kann ich nicht sagen…

lisa

Zu Ihrer ersten Frage: Dass der Unterhalt direkt von der Pension abgezogen wird, kann ich mir nicht vorstellen.

Frage 2: Den Unterhalt für die geschiedene Frau kann er nur dann steuerlich absetzen, wenn seine Frau einer Versteuerung zustimmt. Falls nicht, wären das „Privatausgaben“. Eine Teilung der Steuerlast sollte aber insgesamt günstiger sein.

Hallo,
dazu bin leider kein Experte.
Aber die Zahlungen f+r die Frau kommen mir recht hoch vor. Versorgungsausgleich und nochmal Unterhalt dazu?
Steuerlich kann man sicherlich Sonderausgaben für Unterhalt an bedürftige Angehörige geltend machen. Wie das genau aussieht, ist mir aber nicht bekannt.
Aber sicherlich gibt es andere Experten, die sich da auskennen.

Hallo,

folgende Aussage ist nur eine Vermutung, da bei mir ein entfernter Sachverhalt besteht:
Im BVezug auf den Unterhalt spielt es keine Rolle, wie es aber mit der Pesion aussieht weiß ich nicht, wobei die Rentenkasse hier vielleicht helfen kann.
LG

Oje, bitte nicht so auf die Schreibfehler achten, ist mir erst nach dem abschicken aufgefallen! Glaube aber, dass du weißt was gemeint ist.
LG

Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar.Wie er es berechnet hat,kann ich nicht sagen

Hallo

es ist richtig das ein Versorgungsausgleich stattfindet und auch das es grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt gibt.

Beim Versorgungsausgleich kenne ich mich nicht aus, aber Unterhalt musst du überweisen, also von deinem Nettogehalt.

Ich würde die Frage mal online auf einer Anwaltsseite stellen.

Gruss

Hallo,

ob der „Unterhalt“ direkt abgezogen wird, kann bei der Versorgungskasse erfragt werden.

Die steuerliche Berechnung bitte bei einem Steuerwissenden erfragen.

Gruß