Hallo Experten,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Beamter erhält mittlerweile seine Beamtenpension.
Nun ist es so, dass sich seine Frau und er trennen werden.
Laut Berechnung der Rentenkasse und den Anwälten muss er zum Einen einen Versorgungsausgleich für seine Frau zahlen, zum Anderen ist er ihr unterhaltspflichtig.
Zur Veranschaulichung folgende Zahlen:
mtl. Pension 4000,-
Versorgungsausgleich 1500,-
Unterhalt 500,-
Lt. dem Anwalt seiner Frau würden ihm die beiden Beträge direkt von der monatlichen Pension abgezogen werden und er bekäme dann nur noch die Differenz ausbezahlt.
Nun meine beiden Fragen:
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Ist diese Aussage des Anwalts korrekt?
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Wie würde das steuerlich in seiner Pensionsberechnung bei ihm aussehen wenn es so stimmt? Müsste er dennoch die 4000,- mtl. lohnversteuern oder unterlägen dann nur 2000,- Euro der Steuer?
Ich hab dazu noch nirgends was gefunden.