Steuerliche Behandlung Vereins-Zeitschrift

Zwei gemeinnützige Vereine (internationale Beziehungen/Entwicklungshilfe) geben gemeinsam eine Zeitschrift heraus. Diese wird durch Anzeigen finanziert, bei deren Abrechunung wird MWSt. erhoben. Die Zeitschrift zahlt für Redaktion (Werkvertrag), Layout, Druck, einzelne Artikel/Fotos sowie Bürounkosten selbst MWST.

  • Wie ist steuerliche Behandlung gegenüber Finanzamt?

  • Ist die empfohlene Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts für die Gemeinnützigkeit unschädlich oder muss diese neu beantragt werden?

Es tut mir herzlich leid, aber hier muss ich passen. Von Steuersachen habe ich keine Ahnung. Wünsche trotzdem einen guten Rutsch ins Neue Jahr. - M.K.

zu: - Wie ist steuerliche Behandlung gegenüber Finanzamt?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Vereinszeitschrift die durch Anzeigen finanziert wird um einen „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ innerhalb eines gemeinnützigen Vereins. Die Mehrwertsteuer der Einnahmen müssen, nach Abzug der MwSt der Ausgaben an das Finanzamt abgeführt werden. Auch wenn dabei eine Nullsumme entsteht, muss so verfahren werden. Die Vereinszeitschrift - so wie Sie sie beschreiben - ist NICHT gemeinnützig.

zu: - Ist die empfohlene Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts für die Gemeinnützigkeit unschädlich oder muss diese neu beantragt werden?

Diese Frage habe ich nicht verstanden. Wenn die GbR gegründet werden soll um die Vereinszeitschrift zu erstellen, so ist die GbR nicht schädlich für die gemeinnützigen Vereine und braucht auch nicht beantragt werden. Die steuerlichen Regelungen gelten allerdings wie oben beschrieben.

Allgemein: Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe haben allerdings einen sog. Freibetrag.

Mit freundlichen Grüßen
Theo Stadtmüller

Kann ich leider nicht weiterhelfen

Guten Tag Herr Kästner,
da haben Sie mich bedauerlicherweise gerade auf dem falschen Fuß erwischt.
Mein Verein plant auch eine Vereinszeitschrift herauszugeben und ich bin mit dem selben Fragen gerade an mein zuständiges Finanzamt herangetreten.

Bedauere zutiefst Ihnen im Moment keine qualifizierte Antwort geben zu können.

Frohe Festtage

Sehr geehrter Herr Kästner,

ich habe mir ein hohes Maß an Vorsicht angewöhnt und deswegen hätte ich die Frage nach der steuerlichen Behandlung gegenüber dem Finanzamt gestellt, bevor diese Zusammenarbeit der Vereine und die Zeitschrift aktiv wurden.

Entsprechend dem Status quo, wird das Finanzamt prüfen ob die Tätigkeit als Herausgeber einer Zeitschrift mit der/den Satzungen konform ist. Insbesondere, ob der Werkvertrag (Entgeld für erbrachte Leistungen) als solcher vorgesehen ist.

Das Finanzamt wird prüfen, ob mit der Zeitschrift ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird.

Die Gemeinnützigkeit betrifft die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer, d.h. eine Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht gegeben.

Es ist nicht ausschlaggebend, ob die Zeitschrift mit Gewinnerzielungsabsicht herausgegeben wird. Entscheidend ist der Umfang steuerpflichtiger Leistungen und die Ziele der/des Vereins. Es kann eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, obwohl dem Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.

Im vorliegenden Fall, würde ich mich mit dem Datenmaterial und der vorläufigen Steuererklärung zum Finanzamt begeben und die Sachlage schildern, weil der Fall komplizierter ist, als er aussieht.

In diesem Zusammenhang:
http://igkultur.at/igkultur/service/1005212256

Was die zweite Frage anbelangt, so existiert bei Gründung einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts eine neue Sachlage und eine Neuprüfung der Gemeinnützigkeit wird erforderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Polakowski

Leider weiß ich hier nicht bescheid.
Trotzdem alles gute für’s neue Jahr!
MfG.
W. Ewald

Hallo Uwe.

Bezieht sich Deine Frage auf die umsatzsteuerliche oder körperschaftsteuerliche Behandlung? Überschüsse sind im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Körperschaft(-/Gewerbe)steuer zu unterwerfen, sofern die Einnahmegrenze von 35.000 EUR und der Gewinn-Freibetrag von 5.000 EUR überschritten ist. Bzgl. der Abziehbarkeit der Vorsteuern teilen die Finanzämter gerne zwischen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem ideellen Bereich auf. Ein Urteil des Finanzgerichts München, 3. Senat, vom 21.04.2010, AZ 3 K 2780/07 (siehe http://www.vereinsbesteuerung.info/vereinszeitung.htm) stellt für den verhandelten Fall klar, dass die Vorsteuern voll beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abziehbar sein können (Tz. 19, 20).

Bzgl. der Besteuerung einer Vereins-GbR findest Du hier detaillierte Infos mit Beispielen: http://www.vereinsbesteuerung.info/vereins-gbr.htm.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Uwe,
leider kann ich nicht weiterhelfen. Frage einen Steuerberater, was eine einmalige Beratung kostet!
Lieben Gruß, Charly Heinz

Bin kein Jurist. Antworte daher nur in Kurzform. Es ist sogar unschädlich, wenn Vereine z. B. eine GmbH gründen. Aber auch GmbHs können gemeinnützig sein (gGmbH). Man sollte sich auf jeden Fall von einem guten Vereinsrechtler beraten lassen.

Hallo,
ich fürchte, ich kann hier nicht weiterhelfen. Mein Tipp: Beim Finanzamt nachfragen, wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Es gibt auf jeden Fall Grenzen, bis zu denen man als Verein Einnahmen haben darf, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Es kann sinnvoll sein, einen Zweckbetrieb zu gründen, der allerdings wirklich dem Zweck des Vereins dienen muss. (Ein Verein, der in seiner Satzung stehen hat, dass er sich um Kinder und Familien kümmern will und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorantreiben will, kann z.B. einen Kindergarten gründen und als Zweckbetrieb deklarieren)
Viel Erfolg weiterhin und ein gutes Neues Jahr!