Sehr geehrter Herr Kästner,
ich habe mir ein hohes Maß an Vorsicht angewöhnt und deswegen hätte ich die Frage nach der steuerlichen Behandlung gegenüber dem Finanzamt gestellt, bevor diese Zusammenarbeit der Vereine und die Zeitschrift aktiv wurden.
Entsprechend dem Status quo, wird das Finanzamt prüfen ob die Tätigkeit als Herausgeber einer Zeitschrift mit der/den Satzungen konform ist. Insbesondere, ob der Werkvertrag (Entgeld für erbrachte Leistungen) als solcher vorgesehen ist.
Das Finanzamt wird prüfen, ob mit der Zeitschrift ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird.
Die Gemeinnützigkeit betrifft die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer, d.h. eine Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nicht gegeben.
Es ist nicht ausschlaggebend, ob die Zeitschrift mit Gewinnerzielungsabsicht herausgegeben wird. Entscheidend ist der Umfang steuerpflichtiger Leistungen und die Ziele der/des Vereins. Es kann eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, obwohl dem Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.
Im vorliegenden Fall, würde ich mich mit dem Datenmaterial und der vorläufigen Steuererklärung zum Finanzamt begeben und die Sachlage schildern, weil der Fall komplizierter ist, als er aussieht.
In diesem Zusammenhang:
http://igkultur.at/igkultur/service/1005212256
Was die zweite Frage anbelangt, so existiert bei Gründung einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts eine neue Sachlage und eine Neuprüfung der Gemeinnützigkeit wird erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Polakowski