Steuerliche Behandlung von Ausbildungskosten

Hallo zusammen,
ich habe bis Juni 2010 meine Ausbildung absolviert.
Von Ende Juni bis Dezember 2010, also erst nach der Ausbildung habe ich Steuern gezahlt.
Welche Kosten kann ich von den Steuern absetzen?
Auch die Ausbildungskosten bis Juni 2010, obwohl ich zu dem Zeitpunkt gar keine Steuern bezahlt habe?
Wie sieht es mit den Fahrtkosten bis juni 2010 aus?
Bekomme ich diese für den Zeitraum der Ausbildung aberkannt, da ich bis Juni keine Steuern bezahlt habe?
Oder wie läuft das?

Danke vorab für die Antwort

Hallo
Naja es ist so wenn du einen Lohnsteuerjahresausgleich machst dann sagt ja schon der Name was du dann evtl zurückbekommst nähmlich die Lohnsteuer.
Wenn du nun gar keine Lohnsteuer bezahlt hast dann kannst du auch nix zurückbekommen. Das heist wenn da auf dein elektronischen Jahres Lohnsteuerauszug nichts draufstehen hast bei „gezahlte Lohn oder Einkommensteuer“ kannst du auch die Fahrtkosten oder eben Ausbildungskosten nicht von der Steuer absetzen.
Solltest du nach Juni Lohnsteuer gezahlt haben setze die Fahrtkosten auf jedenfall ab und auch deine Ausbildungskosten dann bekommst du evtl wieder etwas raus.
LG Mausi:

Hallo,

grundsätzlich ist die EinkSt eine Jahressteuer. Somit können Sie auch Kosten die im ersten Halbjahr angefallen sind stl. geltend machen, wenn ein berufl. Zusammenhang besteht.

Ich rate Ihnen aber einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

Meine Tochter war in ähnlicher Lage:Sie konnte die Fahrkosten(KM-Pauschale) für die restliche Ausbildungszeit absetzen.Sie hat allerdings ein eigenes Auto das auch auf ihren Namen versichert ist. Auch Schulmaterial(Bücher mit Rechnungen konnte Sie absetzen.)
Bewerbungskosten für den neuen Job sind absetzbar,sowie Fahrten zu Vorstellungsgesprächen,Probearbeiten incl. Übernachtungen.
Unsere Steuer wird allerdings von einem Steuerbüro gemacht,da diese viel mehr Tricks kennen was man alles absetzen kann und wie man besser wegkommt.

Gruß
monika61

Hallo,

die angefallenen Ausbildungskosten sind als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig, auch wenn in diesem Zeitraum keine Einkünfte angefallen sind.

Hallo Peter Pan89,

auch Kosten für die Berufsausbildung kannst Du nach meinen Informationen steuerlich als Abzugsposten geltend machen.

Sie fallen in den großen Bereich der Werbungskosten, in dem alle Kosten geltend gemacht werden können, die zum Erhalt oder zur Erreichung einer beruflichlichen Tätigkeit erforderlich sind.

Sei nicht zu vorsichtig und mache alles geltend, was Geld gekostet hat und belegbar ist, natürlich auch Fahrtkosten.

Nutze das kostenlos Programm „ELSTER“ des Finanzamtes; es gibt Dir viele Hilfen und Anregungungen in der Hilfe-Erläuterung.

Am Ende kannst Du Dir auch die zu erwartende Steuerersparnis ausrechnen.

MfG

Stefan Seidel

Hallo
Da ich auch erst kürzlich meine ausbildung abgeschlossen habe, dachte ich mir ich, ich mach mal meine EInkommenssteuer + Pendlerpauschale.
Ich war auf dem Finanzamt und hatte mich da sehr gut beaten lassen. Es ist also so, dass du erst dann vom Finanzamt etwas erwarten kannst, ab dem Zeitpunkt wo du auch Steuern bezahlt hast.
Also für die Zeit wo keine Steuern bezahlt wurden steht dir leider kein anspruch an.
Allerdings weiß ich jetzt nicht wie es mit den Fahrkosten aussieht, die solltest du eig. anderweitig zurückerstattet bekommen können. Bei meiner Freundin wurde nur das 1. Jahr Fahrkosten übernommen, mit der gegenlage der gesammelten Fahrausweise. Über ihre Berufsschule gab es einen art „Fahrkostenrückerstattung - Antrag“. Am besten würde ich da mal án deiner Schule Nachfragen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße aus dem Odenwald.

Hallo,
du kannst alle Kosten absetzen, die dir durch eine Tätigkeit entstanden sind, für die du Lohn erhalten hast. Also auch die Fahrtkosten während deiner Ausbildung. Du kannst auch andere Ausbildungskosten geltend machen, z.B. Bücher etc.
Gruß