Steuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen

Ein Auszubildender muß bei der Dt. Telekom die Fahrtkosten aus eigener Tasche, also aus seinem Nettoverdienst bezahlen.
Erstattet bekommt er diese Kosten abzügl. Eigenanteil brutto, d.h. steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was kann steuerlich abgesetzt werden??

Erstattet bekommt er diese Kosten abzügl. Eigenanteil brutto,
d.h. steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Er kann die Fahrtkosten (z. B. Entfernungspauschale) ansetzen, welche er nicht steuerfrei (bzw. nicht pauschalversteuert) ersetzt bekommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald