Ein Auszubildender muß bei der Dt. Telekom die Fahrtkosten aus eigener Tasche, also aus seinem Nettoverdienst bezahlen.
Erstattet bekommt er diese Kosten abzügl. Eigenanteil brutto, d.h. steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was kann steuerlich abgesetzt werden??
Erstattet bekommt er diese Kosten abzügl. Eigenanteil brutto,
d.h. steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was kann steuerlich abgesetzt werden?
Er kann die Fahrtkosten (z. B. Entfernungspauschale) ansetzen, welche er nicht steuerfrei (bzw. nicht pauschalversteuert) ersetzt bekommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald