Steuerliche Behandlung von 'Glücksspielgewinnen'

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob Gewinne die im Casino erzielt werden steuerpflichtig sind??

Nehmen wir einfach mal an, ich spiele dauerhaft mehrfach pro Woche Poker im Casino und erziele dabei nennenswerte Gewinne. Wäre das dann eine „gewerbliche Tätigkeit“? Müssen die Gewinne versteuert werden, oder wird das irgendwie über´s Casino abgewickelt?

Mit freundlichen Grüßen

Kanzler

Keine Einkommensteuer-Pflicht
Hi !

Ich gehe einfach mal davon aus, dass es bei der Frage ausschließlich um Aspekte der Einkommensteuer und nicht um z.B. Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer oder Rennwett- und Lotteriesteuer geht.

Im § 2 Einkommensteuergesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Bereiche wirtschaftlichen Handelns er mit Einkommensteuer belegen möchte. Das Glücksspiel fällt in keine der Einkunftsarten. Für einen Spieler sind die Gewinne aber auch die Verluste einkommensteuerlich ohne Bedeutung. Für das Casino ist das natürlich anders.

BARUL76

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Hallo,

danke für deine Antwort, es ging mir natürlich nur um die Einkommensteuer.

Die 7 Einkunftsarten sind mir bekannt, das ist es ja gerade. Wenn jetzt alle Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit „gewerblicher Spieler“ Vorliegen, wieso fällt es dann nicht unter § 15EStG?

Ich kenne 2 Steuerberater die sagen es wäre steuerpflichtig, wenn es eben auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht usw. angelegt ist.

Ebenso Internet-Poker…

und die Verluste?
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Dann müssten aber auch die Verluste abziehbar sein. Die Frage ist dann wo ist die Grenze.

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Wenn man wirklich unterstellt, das es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, dann wären natürlich auch die Verluste abziehbar, das haben die mir auch gesagt. Aber wieso sollte es dabei eine Grenze geben?

Vielleicht sollte ich einfach mal beim Finanzamt nachfragen?

Wenn man wirklich unterstellt, das es sich um eine gewerbliche
Tätigkeit handelt, dann wären natürlich auch die Verluste
abziehbar, das haben die mir auch gesagt. Aber wieso sollte es
dabei eine Grenze geben?

Vielleicht sollte ich einfach mal beim Finanzamt nachfragen?

Ja ich kann mir nicht vorstellen das es fest definiert ist ab wann Glücksspiel als steuerbar angesehen wird.
Schließlich ist auch beim Lottospielen eine Absicht Gewinn zu erzielen da.
Schlechte Pokerspieler die im Durchschnitt einen Verlust erwirtschaften könnten diesen dann von der Steuer absetzen.

Ich kann mir aber auch vorstellen das der Staat ein Interesse daran hat professionellen Spielern in die Tasche zu greifen.

Wenn du etwas genaueres erfahren hast wäre eine Info nicht schlecht.

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„ich seh den unterschied eher bei der selbständigen betätigung und der teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr“

Das meinte mein Steuerberater auf den Vergleich Lotto - Poker. Wenn ich genaueres weiß poste ich…

„ich seh den unterschied eher bei der selbständigen betätigung
und der teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr“

Das meinte mein Steuerberater auf den Vergleich Lotto - Poker.
Wenn ich genaueres weiß poste ich…

An der Gewinnerzielungsabsicht wird es wohl bei keinem Glücksspiel scheitern, es sei denn man ist Masochist.

Ebenso wird es bei regelmäßigen Spielern nicht an der Nachhaltigkeit scheitern.

Damit bleiben wir bei der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr hängen. Und hier kann es tatsächlich keine feste Definition geben, maßgebend sind hier die tatsächlichen Verhältnisse.

Die Richtlinien sagen dazu folgendes, H 15.4 „Allgemeines“ EStH: Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt. Damit werden solche Tätigkeiten aus dem gewerblichen Bereich ausgeklammert, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen werden, aber nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind, z. B. Bettelei. Die Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr erfordert, dass die Tätigkeit des Steuerpflichtigen nach außen hin in Erscheinung tritt, er sich mit ihr an eine - wenn auch begrenzte - Allgemeinheit wendet und damit seinen Willen zu erkennen gibt, ein Gewerbe zu betreiben.

Und damit kommt es meiner Meinung nach nur darauf an, wie der jeweilige Spieler diese Tätigkeit betreibt (Zeiteinsatz, Anzahl der besuchten Casinos, wird der Lebensunterhalt nur mit dieser Tätigkeit bestritten usw.). Eine Standard-Aussage kann es hier nicht geben.

mal in Kommentierung zum § 2 EStG gucken!
Hi !

Ich kenne 2 Steuerberater die sagen es wäre steuerpflichtig,
wenn es eben auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht usw.
angelegt ist.

Diese beiden Berater sollten mal in die Kommentierung zum § 2 EStG gucken. Dort werden sie zum einen finden, dass Glücksspiel nicht steuerbar ist zum anderen werden auch die uralten Urteile angegeben, aus denen sich auch die Argumentationsreihenfolge ergibt, wieso Glücksspiel nicht der Einkommensteuer unterliegt.

BARUL76

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Ok, also im Grunde beantwortet das meine Frage.

Das heißt auch Glücksspiel kann steuerpflichtig sein, wenn ausprägungen eines Gewerbebetriebes vorliegen. Also so würde ich es mir jetzt zusammenreimen.

Würdest du das so bestätigen Stefan80? Bist du auch Steuerberater?

KEINE Einkommensteuer auf Glücksspielgewinne

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Hi !

Das heißt auch Glücksspiel kann steuerpflichtig sein,

NEIN, der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung subsummieren Glückspiel in keine der 7 Einkunftsarten.

Bei der Erstellung des Einkommensteuergesetzes hat der Gesetzgeber festgelegt, welche „Erträge, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen“ der Einkommensteuer unterliegen sollen. Erträge (aber auch Verluste) sind von diesem Gesetz NICHT betroffen. Dies gilt umso mehr, als es sich um „Privatpersonen“ handelt.

Eine von ganz wenigen Ausnahmen, dass Glückspiel doch in einen Einkünftebereich fallen kann besteht zum Beispiel bei einem Unternehmen, das Lose bei einer Lottogemeinschaft kauft, um dann Tipp-Gemeinschaften zu bilden. Wenn dann nicht alle Lose einen Abnehmer finden, können die Aufwendungen für die nicht verkauften Lose Betriebsausgaben und die erzielten Gewinne Betriebseinnahmen sein. Hatte so einen Fall mal für eine GmbH zu prüfen. Bin mir zwar nicht ganz sicher, meine mich aber zu erinnern, dass dieses Konstrukt bei Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, wie bei „Privatpersonen“ NICHT anwendbar ist.

BARUL76

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Du scheinst dir sehr sicher zu sein, also dann erstmal vielen Dank für die Antwort. Aber worauf stützt du deine Aussage? Wo steht das Glücksspiel nicht steuerbar ist??

liest du überhaupt alle Antworten?
Hi !

Wo steht das Glücksspiel nicht steuerbar ist??

Diese Frage ist bereits sehr weit oben in diesem Thread, sogar innerhalb des Titels beantwortet.

Es kommt mir beinahe so vor, als ob du eine ganz bestimmte Antwort erwartest und nur sehr selektiv Teile wahrnimmstt, die die Erwartungshaltung erfüllen.

BARUL76

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Okay, das mit dem Kommentar hast du erst später angefügt, da hab ich so weit oben nicht mehr geguckt.

Besten Dank!

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Also ich hab noch ein wenig Recherche betrieben, und deine Aussage das Glücksspiel nicht der Einkommensteuer unterliegt, kann ich so nicht stehen lassen.

Im Kommentar zum §15 EStG ist nämlich folgendes zu lesen:

„Ein Gewerbebetrieb kann auch vorliegen, wenn eine selbständige nachhaltige von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder die guten Sitten verstößt und/oder strafbar ist. Dem gemäß sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb z.B. gegeben bei (…) beruflichem Glücksspiel.“
So auch rechtskräftig entschieden: FG Münster EFG 96, 267.

Weiter ist im Kommentar zum § 22 EStG zu lesen das die generelle nicht-besteuerung von Spielgewinnen bei Berufsspielern zweifelhaft ist. Dabei wird auf ein BFH-Urteil verwiesen, in dem ein Skat- und Backgammonspieler, der Regelmäßig in einem Casino um Geld spielte, als Unternehmer i.S.d. UStG angesehen wurde und somit umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt hat. Das diese Person auch zur Einkommensteuer rangezogen wird sollte von selbst klar sein.

Es scheint also doch möglich zu sein, solche Gewinne der Einkommensteuer und selbst der Umsatzsteuer zu unterwerfen, auch wenn es recht selten zu sein scheint.

Mit freundlichem Gruß

Kanzler

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Dann müssten aber auch die Verluste abziehbar sein. Die Frage
ist dann wo ist die Grenze.

Wenn ein Pokerspieler ständig nur Verluste macht, dann würde ich sagen ist das „Liebhaberei“. Ein Profispieler der Jahrelang Gewinne einfährt, wird nicht plötzlich dauerhaft in die Verlustzone abrutschen.

So würde ich es mir jetzt erklären.

„Ein Gewerbebetrieb kann auch vorliegen, wenn eine
selbständige nachhaltige von Gewinnabsicht getragene Teilnahme
am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegen ein gesetzliches
Gebot oder Verbot oder die guten Sitten verstößt und/oder
strafbar ist. Dem gemäß sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb z.B.
gegeben bei (…) beruflichem Glücksspiel.“
So auch rechtskräftig entschieden: FG Münster EFG 96, 267.

Auch ohne die Kommentierung zu kennen hätte ich das aus dem Bauch raus auch so gesagt.

Wobei das mit dem gesetzlichen Verbot klar ist. Ein Drogendealer müsste seine Einkünfte auch versteuern, auch wenn er damit gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

als Unternehmer
i.S.d. UStG angesehen wurde und somit umsatzsteuerpflichtige
Umsätze ausgeführt hat. Das diese Person auch zur
Einkommensteuer rangezogen wird sollte von selbst klar sein.

Nö, eigentlich ist das nicht so klar. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind getrennt zu beurteilen. Der gravierendste Unterschied ist, dass bei der Umsatzsteuer keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Das war, wie oben geschrieben, nur auf „diese Person“ aus dem Urteil bezogen, das sollte nicht verallgemeinernd wirken.