Steuerliche Behandlung von Guthabenkonten

Hallo!

Ein fiktives Unternehmen möchte, ähnlich wie z.B. Skype, für seine Kunden Guthabenkonten führen.
Die Kunden laden im Voraus ein Guthaben von beispielsweise 100€ auf ihr Guthabenkonto und telefonieren es dann ab.

Wie müsste das Unternehmen nun die 100 Euro verbuchen und wie sähe die Rechnung aus?
Ich las von einem Geldtransitkonto. Wie funktioniert das?

Sollte es eine Rechnung nur über die pro Monat verbrauchten Guthabenseinheiten stellen?
Oder stellt man besser die gesamte Summe gleich in Rechnung?
Wie wird die Differenz zwischen aufgeladenem und verbrauchtem Guthaben intern behandelt?

Muss eine Rechnung an Endverbraucher gestellt werden?

Muss ein solches Guthabenkonto in irgendeiner Form abgesichert sein?

Kann das Unternehmen ohne weiteres eine eigene „Währung“ lancieren? Z.B. 1 Euro ist gleich 1 Skype-Nugget…?

Was ist bei einer solchen Phantasiewährung zu beachten? Gibt es Vorteile gegenüber der Führung des Kontos in Euro?

Danke und Grüße,

Mathias

Wie müsste das Unternehmen nun die 100 Euro verbuchen und wie
sähe die Rechnung aus?
Ich las von einem Geldtransitkonto. Wie funktioniert das?

Es sind eigentlich Erlöse und lösen Ust aus. (Ausser Kleinunternehmer)
Kommt auf das Unternehmen an aber das geht aus der frage nicht hervor.

Sollte es eine Rechnung nur über die pro Monat verbrauchten
Guthabenseinheiten stellen?

Oder im Jahr wie z.B. bei Wasser, Strom, etc…

Oder stellt man besser die gesamte Summe gleich in Rechnung?

Genauer?

Wie wird die Differenz zwischen aufgeladenem und verbrauchtem
Guthaben intern behandelt?

Kommt auf das Unternehmen an ggf. sieht man bei Bilanzierern ein Guthaben bei den Erhaltene Anzahlungen. Bei Kleinunternehmern ist es eine Betriebseinnahme

Muss eine Rechnung an Endverbraucher gestellt werden?

Ggf. auf verlangen.

Muss ein solches Guthabenkonto in irgendeiner Form abgesichert
sein?

Da es nur virtuell ist nein. Aber jeder gewissenhafte verantwortungsbewusste mensch würde es tun. Man muss halt nur im zweifelsfall wissen wer wieviel an guthaben hat.

Kann das Unternehmen ohne weiteres eine eigene „Währung“
lancieren? Z.B. 1 Euro ist gleich 1 Skype-Nugget…?

Ja z.B. wie in Secound Life.

Was ist bei einer solchen Phantasiewährung zu beachten? Gibt
es Vorteile gegenüber der Führung des Kontos in Euro?

Wirkt sich nicht aus. Aber finde Phantasiewährung eh doof. Ausser die Währung hat wirklich nix mit realen geld zu tun. Wie z.B. bei Sims u.ä. Spielen. Warum sollte man Reales geld einen anderen Namen geben?

Hallo Lukas,

danke für die Antwort.

Wie müsste das Unternehmen nun die 100 Euro verbuchen und wie
sähe die Rechnung aus?
Ich las von einem Geldtransitkonto. Wie funktioniert das?

Es sind eigentlich Erlöse und lösen Ust aus. (Ausser
Kleinunternehmer)
Kommt auf das Unternehmen an aber das geht aus der frage nicht
hervor.

Es handelt sich um eine, fiktive, GmbH.

Sollte es eine Rechnung nur über die pro Monat verbrauchten
Guthabenseinheiten stellen?

Oder im Jahr wie z.B. bei Wasser, Strom, etc…

Genau das ist die Frage…

Oder stellt man besser die gesamte Summe gleich in Rechnung?

Genauer?

Na gleich wenn die z.B. 100 Eur eingezahlt werden, oder erst wenn sie nach und nach verbraucht werden jewiels monatlich?

Wie wird die Differenz zwischen aufgeladenem und verbrauchtem
Guthaben intern behandelt?

Kommt auf das Unternehmen an ggf. sieht man bei Bilanzierern
ein Guthaben bei den Erhaltene Anzahlungen. Bei
Kleinunternehmern ist es eine Betriebseinnahme

Die GmbH müsste dies also als „erhaltene Anzahlung“ buchen?

Muss eine Rechnung an Endverbraucher gestellt werden?

Ggf. auf verlangen.

Es reicht also aus, in den AGB darauf hinzuweisen, dass eine Rechnung nur auf Verlangen ausgestellt wird…?

Muss ein solches Guthabenkonto in irgendeiner Form abgesichert
sein?

Da es nur virtuell ist nein. Aber jeder gewissenhafte
verantwortungsbewusste mensch würde es tun.

Die Frage ist nur, ob es hierzu eine gesetzliche Regelung gibt. Dass eine Insolvenzausfallversicherung besteht, ist klar.

Man muss halt nur
im zweifelsfall wissen wer wieviel an guthaben hat.

Das ist selbstverständlich.

Kann das Unternehmen ohne weiteres eine eigene „Währung“
lancieren? Z.B. 1 Euro ist gleich 1 Skype-Nugget…?

Ja z.B. wie in Secound Life.

Also keine weiteren gesetzlichen Regelungen?

Was ist bei einer solchen Phantasiewährung zu beachten? Gibt
es Vorteile gegenüber der Führung des Kontos in Euro?

Wirkt sich nicht aus. Aber finde Phantasiewährung eh doof.
Ausser die Währung hat wirklich nix mit realen geld zu tun.
Wie z.B. bei Sims u.ä. Spielen. Warum sollte man Reales geld
einen anderen Namen geben?

Die, fiktive, GmbH würde dies nur tun, wenn die Führung eines Euro-Kontos nur unter strengen gesetzlichen Auflagen möglich wäre.

Weißt Du da mehr…?

Danke und Grüße,

Mathias

Sollte es eine Rechnung nur über die pro Monat verbrauchten
Guthabenseinheiten stellen?

Das ist egal ausser bei Unternehemern (siehe unten)

Die GmbH müsste dies also als „erhaltene Anzahlung“ buchen?

Ja so ist es.

Muss eine Rechnung an Endverbraucher gestellt werden?

Bei Natürlichen Personen (Privat) nur auf Nachfrage. Aber von der Psychologischen Sicht her würde ich es tun.

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung verpflichtet, auch wenn die abgerechnete Leistung umsatzsteuerfrei ist (§ 14 Abs. 2 UStG). Diese Verpflichtung besteht, weil der unternehmerische Leistungsempfänger ohne Rechnung keinen Vorsteuerabzug erhält. Die Rechnung muss binnen 6 Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden. Wenn der Unternehmer Rechnungen nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, kann das Finanzamt ein Bußgeld bis zu 5.000 EUR verhängen (§ 26a UStG).

Die Frage ist nur, ob es hierzu eine gesetzliche Regelung
gibt. Dass eine Insolvenzausfallversicherung besteht, ist
klar.

Im Endeffekt hat man Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden.

Was ist bei einer solchen Phantasiewährung zu beachten? Gibt
es Vorteile gegenüber der Führung des Kontos in Euro?

Man hat mehr Aufwand (umrechnen,… usw)

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Es sind eigentlich Erlöse und lösen Ust aus. (Ausser
Kleinunternehmer)
Kommt auf das Unternehmen an aber das geht aus der frage nicht
hervor.

Hallo Lukas,

als angehender Steuerfachangestellter solltest du wissen, dass das
schlicht FALSCH ist. Die ledigliche Vereinnahmung von Geld bewirkt
noch keinerlei Umsatzbesteuerung. Der USt unterliegen vielmehr nur
Leistungsaustausch (also L.u.s.L.)!

Wenn also bspw. ein Sonnenstudio eine Guthabenkarte auflegt, der
Kunde bspw. 100,- Euro auflädt und danach nach und nach Leistungen
empfängt, entsteht die USt immer erst in dem VAZ in dem der Kunde
sich tatsächlich auf die Sonnenbank legt und Guthaben von seiner
Karte verbraucht.

Hier muss also der Unternehmer bei Erhalt der Zahlung lediglich
intern irgendwie erfassen, dass zwar schon Zahlung vorliegt und diese
dann bei Leistungserbringung mit einer Forderung verrechnet.

Bsp.

Eingang der Zahlung: KASSE AN ERH.ANZAHLUNG
Bei Leistungserbringung:
FORDERUNG AN UST/ERLÖSE
ERH.ANZAHLUNG AN FORDERUNG

Mfg vom

showbee

p.s. selbe Vorgehensweise wie bspw. Gutscheinen etc.!

Hallo!

Wie müsste das Unternehmen nun die 100 Euro verbuchen und wie
sähe die Rechnung aus?

Verbuchung als erhaltene Anzahlung (Passiva)

Ich las von einem Geldtransitkonto. Wie funktioniert das?

Ist ein Verrechnungskonto, man sollte organisatorisch alle erhaltenen
Anzahlungen auf einem Buchungskonto sammeln und wegen der internen
Verwaltung dazu Kundendetaillierte Aufzeichnungen haben.

Sollte es eine Rechnung nur über die pro Monat verbrauchten
Guthabenseinheiten stellen?

Ja, das wäre das Optimum, also eine Quittung über erhaltene
Anzahlung, bei Zahlung (bsp. Cash) wäre möglich, aber wohl nur im
Interesse des Kunden. Erst bei Verbrauch der Gelder dann auch eine
Rng. Bsp.

„Erhaltene Leistungen xxx am xxx 100,- Euro (incl. 19% USt), davon
bereits erhaltene Anzahlung 100,- Euro. Ihr Restguthaben beträgt noch
… Euro.“

Oder stellt man besser die gesamte Summe gleich in Rechnung?
Wie wird die Differenz zwischen aufgeladenem und verbrauchtem
Guthaben intern behandelt?

Man muss sie sich merken! Die internen Listen sollten mit dem
Buchungskonto in der Bfg übereinstimmen, also ständig auf dem
laufenden halten und buchen, sonst kommt man ins schwimmen.

Muss eine Rechnung an Endverbraucher gestellt werden?

Nö!

Muss ein solches Guthabenkonto in irgendeiner Form abgesichert
sein?

Nö, nur solange der Kunde keine Leistung erhalten hat, kann er auch
die Anzahlung zurückverlangen. Also sollte man den obligatorischen
Satz „Auszahlung in Euro nicht möglich“ nicht vergessen. Der gilt
natürlich nur solange, wie auch Leistungen erbringbar sind. In der
Insolvenz wären das normale Forderungen der Kunden an die Pleite-
Unternehmung. Eine Extra-Absicherung von Kundengeldern ist nicht
zwingend, wäre aber schön, wenn man bspw. bei hohen Summen diese auf
einem anderen Konto lagert um gar nicht erst in die „Versuchung“ zu
kommen.

Kann das Unternehmen ohne weiteres eine eigene „Währung“
lancieren? Z.B. 1 Euro ist gleich 1 Skype-Nugget…?

Klar!

Was ist bei einer solchen Phantasiewährung zu beachten? Gibt
es Vorteile gegenüber der Führung des Kontos in Euro?

Die gilt nur intern, macht also die Führung noch schwerer, wenn man
also immer noch mit dem Kunden in Nuggets abrechnet, muss man für die
interne Buchhaltung in Euro umrechnen und extern (in der Bilanz)
natürlich auch.

Mfg vom

showbee

FALSCH

Die ledigliche Vereinnahmung von Geld
bewirkt noch keinerlei Umsatzbesteuerung. Der USt unterliegen vielmehr
nur Leistungsaustausch (also L.u.s.L.)!

Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums anteilig, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG). Dies gilt ungeachtet dessen, wie hoch das vereinnahmte Entgelt oder Teilentgelt ist und ob der Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt hat oder nicht. Bei dieser Regelung spricht man von der Mindest-Istbesteuerung.

Hallo,

Tipp am Rande: ich würde mal über den Leistungsaustausch nachdenken.
Ein Gutscheinkauf bewirkt keinen Leistungsaustausch und auch keine
Teilleistung o.ä., insoweit kommt es auch nicht zur Mindes-Ist-
Besteuerung.

Mfg vom

showbee

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Ein Gutscheinkauf bewirkt keinen Leistungsaustausch und auch
keine Teilleistung o.ä., insoweit kommt es auch nicht zur
Mindes-Ist-Besteuerung.

Das Entgelt für die Veräußerung eines Gutscheines ist nur dann umsatzsteuerfrei wenn der Gutschein sozusagen als Anzahlung für irgendeine Ware dient. Der Gutschein wäre nur eine andere art von Geld. Es ging aber nicht darum das man in einem Shop aussucht!
Also Waren mit 19% 7% oder 0% sondern: Zitat: „Die Kunden laden im Voraus ein Guthaben von beispielsweise 100€ auf ihr Guthabenkonto und telefonieren es dann ab“

Hmmm…

Das Entgelt für die Veräußerung eines Gutscheines ist nur dann
umsatzsteuerfrei wenn der Gutschein sozusagen als Anzahlung
für irgendeine Ware dient. Der Gutschein wäre nur eine andere
art von Geld.

Hallo,

ok, dann besteht hier einfach ein Mißverständnis, wozu die „Zahlung“ genutzt wird. Bei einer „eigenen Währung“ ging ich von einer Community (wie bspw. secondlife) aus, in der von Vornherein nicht klar ist, was mit der Zahlung passiert. Nebnebei: es wäre dann nicht steuerbar, nicht steuerfrei!

Mfg vom

showbee

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