Steuerliche Behandlung von Kapitalverlusten bei Insolvenz

Hat man Anleihen gezeichnet bei einem Unternehmen wie z.B. Solar Millenium wurden für die gezahlten Zinsen bei der Bank im Depot Kapitalertragsteuer einbehalten. Geht das Unternehmen in die Insolvenz erhält man vom Insolvenzverwalter nur einen Teilbetrag zurück bezahlt. Die Bank darf den Verlust nicht mit dem Gewinnverrechnungstopf verrechnen, weil es sich hierbei um kein Bankgeschäft handelt. Kann man den Verlust im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt mit dem Gewinnverrechnungstopf aus Kapitalerträgen verrechnen? Wer weiß darüber Bescheid?

Im voraus besten Dank

Hallo,
wenn jemand diese Frage hier stellt, hat er Internet. Fast jeder kennt die Suchmaschine GOOGLE. Also geht man dort hin und kann mit Eingabe der richtigen Suchbegriffe alles finden.
z.B. www.pwc.de/privatpersonen/verlustrechnung
Auf dieser Seite werden Auskünfte zu diesem Thema gegeben. Viel Glück!

Ich habe noch ein wenig nachgeforscht. Sollte der Anleger von Anleihen bei einem Unternehmen Kleinanleger sein, also weniger als 1% angelegt haben, ist eine Verlustrechnung nicht möglich. Sollten jedoch mehr als 1% angelegt worden sein, können die Verluste bei der Einkommenssteuer nach §17 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden.
Ich hoffe, dass diese Auskunft ein bisschen helfen konnte.

Hallo emasch,
herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe im §17 Abs 4 EStG nachgelesen. Habe da immer nur Ausführungen über gewerbliche Gewinne und Verluste gefunden. Die Zinsen, die ich ursprünglich von der Anleihe bekommen habe, wurden von der Bank mit 25 % Kapitalertragsteuer belegt. Deswegen bin ich der Meinung, dass die Verluste bei Insolvenz auch mit der Kapitalertragsteuer verrechnet werden müßten. Ob ich mit dieser Annahme richtig liege bin ich mir eben nicht sicher.