Hallo,
ich habe eine Frage zur Einkommensteuerlichen Behandlung des folgenden Falls.
Jemand möchte eine Unternehmergesellschaft (Einpersonengesellschaft nach Musterprotokoll) gründen mit dem Ziel eine Webseite aufzubauen und zu betreiben. Da der wirtschaftliche Erfolg schwer kalkulierbar ist, ist die Frage, ob und welche Möglichkeiten es gibt die Kosten für die Entwicklung der Webseite in die Firma einzubringen, um im Falle einer späteren Liquidation der Firma die Entwicklungskosten evtl. einkommensteuerlich beim Gründer/Gesellschafter geltend zu machen?
Dabei wäre zu beachten dass die Webseite noch vor der Gründung der UG privat beauftragt und auch schon zum Teil schon bezahlt werden würde. Die Fertigstellung würde nach der Gründung der UG erfolgen. Die Rechnung könnte entweder auf die UG oder auf den Gründer privat ausgestellt werden. Mehr als 50% der Entwicklungskosten müsste aber schon vor der Gründung der UG privat vom Gründer gezahlt worden sein.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand aus dem Forum eine Antwort darauf hat.
Viele Grüße
Micha