Hallo Experten,
das Krankentagegeld, das von der GKV ausgezahlt wird (Lohnersatzleistung), wird zwar nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Krankentagegeld, das von der PKV ausgezahlt wird, bleibt steuerlich gänzlich unberücksichtigt.
Hat jemand eine Erklärung für diese unterschiedliche Behandlung ?
Gruß
Nordlicht