Steuerliche Behandlung von Krankentagegeld

Hallo Experten,

das Krankentagegeld, das von der GKV ausgezahlt wird (Lohnersatzleistung), wird zwar nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Krankentagegeld, das von der PKV ausgezahlt wird, bleibt steuerlich gänzlich unberücksichtigt.

Hat jemand eine Erklärung für diese unterschiedliche Behandlung ?

Gruß

Nordlicht

Hi,

das Krankentagegeld, das von der GKV ausgezahlt wird
(Lohnersatzleistung), wird zwar nicht versteuert, unterliegt
aber dem Progressionsvorbehalt. Das Krankentagegeld, das von
der PKV ausgezahlt wird, bleibt steuerlich gänzlich
unberücksichtigt.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :wink:

Das steht im Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahltes Krankengeld fällt unter § 32b ESTg (1b). Das von der privaten Versicherung fällt nicht darunter, da es aufgrund eines privaten Vertrags bezahlt wird.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Krankengeldansprüche resultierten aus einem öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnis (Solidarprinzip), während Ansprüche auf Krankentagegeld ein privater Vertrag (Äquivalenzprinzip) zugrunde liegt. Die rechtlichen Grundlagen – einerseits das Sozialgesetzbuch (SGB V) und auf der anderen Seite das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – sind eben unterschiedlich.
Die Bemessung der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung bestimmt sich nach dem versicherten Risiko. Ungleiches darf eben auch ungleich behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung ist auch wie der BFH meint verfassungsgemäss ( BFH vom 26.11.2008 X R 53/06 ).

Gruss