Hallo,
ein Vater hat vor ca. 7 Jahren sein Haus gegen Zahlung von ca. 100.000 € an sein Kind 1 übertragen. Mit diesem Betrag plus einer Hypothek i.H. von ca. 110.000 € (Kind 2 und der Vater sind Darlehnsnehmer) hat er für sein Kind 2 eine Doppelhaushälfte schlüsselfertig bauen lassen, für deren laufenden Kosten/Unkosten der Vater allein aufkommt, einschl. Hypothek, Grundsteuern und Versicherungen. Sein Kind 2 hat den Kaufvertrag für die DDH allein unterschrieben und ist von Anfang an alleiniger Eigentümer. Im Grundbuch ist zu Gunsten des Vaters ist ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Bisher haben aber weder der Vater noch sein Kind 2 irgendwelche steuerlichen Abschreibungen getätgt.
Frage 1: Wer von den beiden (Vater und Kind 2) könnte eine steuerliche Abschreibung vornehmen? Welche?
Frage 2: Eventuell auch auch rückwirkend?
Danke für eine Antwort.
Koch43
eine AfA gibt es nur bei einer echten Vermietung gegen Geld - hier also nicht!
Lia