Hallo,
Fiktiver Fall:
Eine Frau ist verbeamtete Lehrerin in Sachsen. Sie lebt in Berlin, kann Ihren Lehrerberuf im Beamtenstatus dort nicht ausüben. Aus diesem Grund zieht Sie mit Ihrer Familie nach Sachsen, um dort wieder als Lehrer zu arbeiten. Ich gehe davon aus, dass sie wie jeder Arbeitnehmer, der um seinen Beruf auszuüben umziehen muss, die Kosten für den Umzug steuerlich geltend machen kann. Ist dem so?
Können folgende Kosten angesetzt werden:
- Maklergebühr
- Umzugsfirma
- Umzugskartons
- Kosten für Besichtigungen (Fahrt, Übernachtung, Verpflegungspauschale)
- Doppelte Mietausgaben, da der Mietbeginn in Hessen bereits zwei Monate vor dem erst möglichen Umzugstermin beginnt
Welche weiteren Kosten können angesetzt werden?
Die Einkommensteuer der Frau im Umzugsjahr ist niedriger, als die Gesamtkosten für den Umzug. Da sie mit Ihrem Ehemann steuerlich gemeinsam veranlagt ist, wirken sich die Kosten aber auch steuerminernd auf die Einkommensteuer des Mannes aus. Richtig?
Wer kann weiterhelfen?