Käufer A erwirbt von Verkäufer B ein Zweifamilienhaus das er anschliessend zu einem Teil selbst bewohnt und zum anderen Teil sofort vermietet.
Der Kaufpreis beträgt x Euro was natürlich auch notariell und bezgl. Grunderwerbsteuer festgehalten wird.
Allerdings gibt es da noch einen Betrag y an Euros welche Käufer A für die Vorfälligkeitsentschädigung des Darlehens des Verkäufers B übernimmt.
Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht im Kaufvertrag festgehalten und auch nicht notariell festgehalten.
Ist es dennoch möglich diesen Vorfälligkeitsentschädigungsbetrag irgendwie steuerlich als Käufer geltend zu machen zumal dieser Betrag ja in die Finanzierung über die Bank miteingeflossen ist und ja eigentlich direkt mit dem Immobilienerwerb zusammenhängt ?
Danke und Gruß !
Käufer A erwirbt von Verkäufer B ein Zweifamilienhaus das er
anschliessend zu einem Teil selbst bewohnt und zum anderen
Teil sofort vermietet.
Der Kaufpreis beträgt x Euro was natürlich auch notariell und
bezgl. Grunderwerbsteuer festgehalten wird.
Allerdings gibt es da noch einen Betrag y an Euros welche
Käufer A für die Vorfälligkeitsentschädigung des Darlehens des
Verkäufers B übernimmt.
aus steuerlicher sicht sind das anschaffungskosten, die in den kaufpreis fließen und über die nutzungsdauer abgeschrieben werden
Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht im Kaufvertrag
festgehalten und auch nicht notariell festgehalten.
das nennt man steuerhinterziehung, falls die zahlung keinen einfluss auf die bemessung der grundwerberbsteuer findet.
Ist es dennoch möglich diesen
Vorfälligkeitsentschädigungsbetrag irgendwie steuerlich als
Käufer geltend zu machen
klar. s.o.
zumal dieser Betrag ja in die
Finanzierung über die Bank miteingeflossen ist und ja
eigentlich direkt mit dem Immobilienerwerb zusammenhängt ?
Danke und Gruß !
gerne
gruß inder
@ inder,
wow erstmal danke für die rasche Antwort !
Das heißt also der Vorfälligkeitsentschädigungsbetrag muß zum Grunderwerb hinzugerechnet werden und im Anschaffungsjahr nachversteuert werden.
Danach wird dieser Betrag mit der Immobilie linear abgeschrieben ?
Gruß,
@ inder,
wow erstmal danke für die rasche Antwort !
büdde
Das heißt also der Vorfälligkeitsentschädigungsbetrag muß zum
Grunderwerb hinzugerechnet werden
alles was man für die immobilie „zahlt“ geht in die anschaffungskosten. ob man dabei eine schuld des verkäufers bei der bank ablöst oder ihm ne zehnerkarte fürs sudfass überreicht ist doch egal.
und im Anschaffungsjahr
nachversteuert werden.
wenn noch nicht geschehen, dann muss das mit in die bemessungsgrundlage für die grunderwerbsteuer
Danach wird dieser Betrag mit der Immobilie linear
abgeschrieben ?
ja
gruß inder
@ inder,
super, ich habs kapiert )