Hallo Freunde,
der Chris mal wieder…
Die steuerliche Beratung ist ja rechtlich fast ausnahmslos den Steuerberatern vorbehalten. Wie ist es denn mit der Ausbildung?!?
Konkret:
Der Unternehmer bittet den Bürokaufmann / Steuerfachangestellten, ihm die Grundlagen der Finanzbuchhaltung zu erläutern?
Und wie muss man die „EDV-mäßige Erfassung laufender Geschäftsvorfälle“ interpretieren?
Ist damit lediglich das Einhacken vorkontierter Belege gemeint oder ist die Formulierung legal noch ein wenig dehnbar?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Der Chris