seit ca 1 Jahr bin ich im internationalen Vertrieb tätig und werde voraussichtlich im nächsten Jahr die Hälfte des Jahres im Ausland verbringen. Da ich gehört habe, daß in Situationen wie diesen es besser ist, einen Entsendungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, um aus der Steuer in Dtl. befreit zu werden, hätte ich gerne Informationen zum Prozedere, Argumente zur Überzeugung des Arbeitgebers, etc.
wohin?
Ob eine Tätigkeit im Ausland zur Steuerfreiheit in D führt, hängt von mehreren Komponenten ab, nur nicht von irgendwelchen Verträgen (welchen Namen die auch immer tragen) mit dem Arbeitgeber. Erst einmal müßte man wissen, in welches Land es geht, wer das Gehalt trägt und wie lange der Auslandsaufenthalt dauert. Wenn man dann noch wüßte, ob der inländische Wohnsitz während des Auslandsaufenthalts aufgegeben wird, kann man weitergucken.