Steuerliche Besonderheiten bei Einzelunternehmen?

Ich soll in der nächsten Zeit eine Arbeit zum Thema steuerlicher Besonderheiten in der Einzelunternehmung erstellen und suche daher noch einige Anregungen!

Deswegen hier einmal die Fragen die sich mir stellen:

Welche Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Rechtsformen gibt es für das Einzelunternehmen aus steuerlichen Gesichtspunkten?

Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es beim Einzelunternehmen, welche ich nur beim Einzelunternehmen habe und bei keiner anderen Rechtsform, wie z.B. der Verlustverrechnung zwischen den Einkunftsarten?

Die Fragen würden mich für alle Bereiche interessieren, sprich die Geschäftstätigkeit selbst, aber auch für den Bereich der Beendigung oder der Umwandlung!

Bereits jetzt vielen Dank für eure Hilfe!

Hi,

bei einem kleinem Einzelunternehmen reicht eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) statt einer Gewinn- und Verlustrechnung mit Bilanz.

Das Ergebnis Gewinn/Verlust landet in der persönlichen Steuererklärung (Anlage G oder S)des Unternehmers.

Gruß JK