Steuerliche Betrachtung bei der Erbfolge

Wie verhält es sich in folgender Situation: Ein (lediger, kinderloser) Halbbruder ist verstorben. Nach § 1925 BGB sind somit die Eltern Erben zweiter Ordnung. Nun ist aber der gemeinsame Elternteil ebenfalls verstorben und somit tritt der (einzige) Nachkomme des Elternteils in Nachfolge nach Abs. 3.

Wie sieht das ganze steuerrechtlich aus, für Geschwister gelten ja andere Freibeträge, als für Kinder des Erblassers. Wie muss der Nachkomme des verstorbenen Elternteils gesehen werden, als Geschwister des Erblassers (Freibetrag 20 000€) oder als Sohn des Erblassers (über dessen Elternteil) und somit einem Freibetrag von 100 000€.

Vielen Dank im Vorraus für konstruktive Beiträge.

Hallo !

Nach der Verwandschaft zum Erblasser,nach was denn sonst ?

Also 20.000 € Freibetrag

MfG
duck313