Hallo,
ein Freiberufler (nicht Kleinunternehmer) errichtet auf eigenem Grundstück einen Parkplatz, der u. a. von Kunden genutzt werden soll. Wie können die Kosten für die Errichtung steuerlich geltend gemacht werden? Der Ansatz beim häuslichen Arbeitszimmer beträgt 9%. Können die Parkplatzkosten ebenfalls zu 9% angesetzt werden? Alles in einem Jahr oder über mehrere Jahre abschreiben? Wenn letzteres, über wie viele Jahre?
Wie wird bei der Vorsteuer verfahren? Ist die VSt sofort anteilig anzumelden (es wird die Ist-Besteuerung angewandt)? Oder auch über mehrere Jahre verteilen? Danke für die hilfreichen Beiträge.
beste Grüße