Steuerliche Betrachtung eines Kundenparkplatzes auf eigenem Grund

Hallo,

ein Freiberufler (nicht Kleinunternehmer) errichtet auf eigenem Grundstück einen Parkplatz, der u. a. von Kunden genutzt werden soll. Wie können die Kosten für die Errichtung steuerlich geltend gemacht werden? Der Ansatz beim häuslichen Arbeitszimmer beträgt 9%. Können die Parkplatzkosten ebenfalls zu 9% angesetzt werden? Alles in einem Jahr oder über mehrere Jahre abschreiben? Wenn letzteres, über wie viele Jahre?

Wie wird bei der Vorsteuer verfahren? Ist die VSt sofort anteilig anzumelden (es wird die Ist-Besteuerung angewandt)? Oder auch über mehrere Jahre verteilen? Danke für die hilfreichen Beiträge.

beste Grüße

Hallo, du hast auf deinem Grundstück private Parkplätze? und willst nun einen zusätzlichen für die Kunden errichten, wenn dies eindeutig so zugeordnet werden kann (durch Markierung eigener Eingang etc.) wird es kein Problem sein die Errichtung (nicht den Grundstücksanteil) voll auf die entsprechenden Jahre abzusetzten (dafür gibts Tabellen).

wird hingegen gesamt ein großer Parkplatz errichtet, wären es 9% , natürlich wieder aufgeteilt auf die Jahre (außer UST).
So sähe ich das OL

Vielen Dank euch beiden,

es gibt auf dem Grundstück weitere Parkflächen, so dass dieser neue Stellplatz in der Tat ausschließlich durch Kunden genutzt werden könnte. Das Problem ist nur, Kunden kommen noch nicht so oft, aber wenn sie kommen, ist kein Platz zum Parken da. Dann werde ich mal eine Abschreibungstabelle aufstellen und hoffen, dass das Finanzamt es anerkennt. Ein schönes Wochenende!!!