Steuerliche Betrachtung Riester Gutverdienende

Hallo Wissende,

Herr Müller ist Single und freut sich 2010 über ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Er hat ferner einen Riester-Vertrag abgeschlossen, auf welchen er jährlich 2100 Euro und damit den maximal als Sonderausgaben abziehbaren Betrag einbezahlt. Kinder hat er keine, somit bekäme er 154 Euro Grundzulage, die er beantragt hat. Für ihn liegt die Riester-Förderung damit klar in der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.

Jetzt fragt sich Herr Müller, ob sein folgender Gedankengang richtig ist. Das Finanzamt würde jetzt ja auf dem schönen Einkomensteuerbescheid nach Herrn Müllers Gedankengang rechnen:

Gesamtbetrag der Einkünfte - 100.000 Euro
Altersvorsorgebeträge - 2.100 Euro
dazu Altersvorsorgezulage - 154 Euro
Summe - 2.254 Euro
davon abzugsfähig - 2.100 Euro (Maxbetrag)
Einkommen - 97.900 Euro

Soweit ja alles prima, Herr Müller müsste nun ja von 2.100 Euro 42% (Steuersatz 2010) weniger Einkommensteuer bezahlen, also 882 Euro weniger. Tatsächlich wird ja aber die Altersvorsorgezulage wenn der Steuervorteil überwiegt bei der Berechnung wieder aufaddiert. Also etwa so:

zu versteuern 97.900 Euro -> 33.054 Euro
dazu Altersvorsorgezulage -> 154 Euro
Festzusetzende Einkommensteuer -> 33.208 Euro

Er hätte damit „nur“ 882 - 154 = 728 Euro Steuern gespart.

Jetzt denkt sich Herr Müller: pfeif auf die Altersvorsorgezulage (nicht mehr beantragen), zahle weiter 2.100 Euro ein und nimm 882 Euro Steuervorteil mit.

Herr Müller schießt sich sofort ins Knie, wenn die Zulagen einmal höher sein sollten, als die Steuerersparnis (also bei 3 Kindern nach 2008 geboren = 154 + 3 * 300 = 1054 Euro, bei 2 Kindern noch 754 Euro).

Was denkt ihr über Herrn Müllers Gedankenspiel?

Viele Grüße,
Titus

mathematisch betrachtet? Vollpfosten!
Hallo,

mal ganz nüchtern betrachtet, übernimmt der Staat, egal wie die Konstellation ist, die Hälfte der Beiträge!
Daher kann (nur bei Betrachtung des steuerl. Aspektes!) der Gedankengang als Irrglaube, Trampelpfad oder als falsch informiert betrachtet werden!

VG René

Sollte man sowas als „Vermögensmanager“ nicht wissen?

Ist natürlich Schwachsinn, es gibt nur Steuerersparnis und Zulagen oder gar nichts von beidem…

Gruß

P.S. Solange der persönliche Steuersatz nicht über 100% liegt (und das wird schwierig!) ist es NIE ein Nachteil, die Zulagen zu bekommen…

Ist natürlich Schwachsinn, es gibt nur Steuerersparnis und
Zulagen oder gar nichts von beidem…

Also ich meine mich zu erinnern, dass es entweder eine Steuerersparnis durch den Abzug als Sonderausgaben gibt oder die Zulagen. Je nachdem was sinniger ist.

Also ich meine mich zu erinnern, dass es entweder eine
Steuerersparnis durch den Abzug als Sonderausgaben gibt
oder die Zulagen. Je nachdem was sinniger ist.

Man kann aber nur beides beantragen oder gar nichts, was dann passiert steht auf einem anderen Blatt.
Übrigens stimmt deine Aussage nicht, die Zulagen gibts zuerst, und eventuell noch dazu die Steuerersparnis (abzgl. der Zulagen).

Also ich meine mich zu erinnern, dass es entweder eine
Steuerersparnis durch den Abzug als Sonderausgaben gibt
oder die Zulagen. Je nachdem was sinniger ist.

Man kann aber nur beides beantragen oder gar nichts, was dann
passiert steht auf einem anderen Blatt.

=> das leuchtet ein

Übrigens stimmt deine Aussage nicht, die Zulagen gibts zuerst,
und eventuell noch dazu die Steuerersparnis (abzgl. der
Zulagen).

=> ja… :wink: weiß ich, hab’s nur nicht so geschrieben, mea culpa :wink:

OT

=> ja… :wink: weiß ich, hab’s nur nicht so geschrieben, mea
culpa :wink:

Hatte mich schon gewundert, weil ich ja auch davon ausging, dass du es eigentlich weißt!
Bloß, da der Fragesteller ja genau an der Stelle ein Verständnisproblem hatte, war ich da jetzt mal kleinlich in der Formulierung. :smile:

Gruß