Hallo Wissende,
Herr Müller ist Single und freut sich 2010 über ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Er hat ferner einen Riester-Vertrag abgeschlossen, auf welchen er jährlich 2100 Euro und damit den maximal als Sonderausgaben abziehbaren Betrag einbezahlt. Kinder hat er keine, somit bekäme er 154 Euro Grundzulage, die er beantragt hat. Für ihn liegt die Riester-Förderung damit klar in der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.
Jetzt fragt sich Herr Müller, ob sein folgender Gedankengang richtig ist. Das Finanzamt würde jetzt ja auf dem schönen Einkomensteuerbescheid nach Herrn Müllers Gedankengang rechnen:
Gesamtbetrag der Einkünfte - 100.000 Euro
Altersvorsorgebeträge - 2.100 Euro
dazu Altersvorsorgezulage - 154 Euro
Summe - 2.254 Euro
davon abzugsfähig - 2.100 Euro (Maxbetrag)
Einkommen - 97.900 Euro
Soweit ja alles prima, Herr Müller müsste nun ja von 2.100 Euro 42% (Steuersatz 2010) weniger Einkommensteuer bezahlen, also 882 Euro weniger. Tatsächlich wird ja aber die Altersvorsorgezulage wenn der Steuervorteil überwiegt bei der Berechnung wieder aufaddiert. Also etwa so:
zu versteuern 97.900 Euro -> 33.054 Euro
dazu Altersvorsorgezulage -> 154 Euro
Festzusetzende Einkommensteuer -> 33.208 Euro
Er hätte damit „nur“ 882 - 154 = 728 Euro Steuern gespart.
Jetzt denkt sich Herr Müller: pfeif auf die Altersvorsorgezulage (nicht mehr beantragen), zahle weiter 2.100 Euro ein und nimm 882 Euro Steuervorteil mit.
Herr Müller schießt sich sofort ins Knie, wenn die Zulagen einmal höher sein sollten, als die Steuerersparnis (also bei 3 Kindern nach 2008 geboren = 154 + 3 * 300 = 1054 Euro, bei 2 Kindern noch 754 Euro).
Was denkt ihr über Herrn Müllers Gedankenspiel?
Viele Grüße,
Titus