Ein erneutes Hallo in die „WWW-Gemeinde“.
Nachdem nun endlich Licht in die dunkel Steuerangelegenheit gekommen ist, bleibt nur noch eine Frage übrig.
Diese möchte ich hier kurz stellen.
Inwieweit besteht die rechtliche Möglichkeit eine bereits rechtskräftige Betriebsprüfung bzw. dessen Ergebnis zu wiederholen.
Zur Erklärung, in der besagten Betriebsprüfung sind Diverse Posten überhaupt nicht mit berücksichtigt wurden. Auch hat der Betriebsprüfer ganz offensichtlich sehr zu Gunsten des Finanzamtes geprüft… Ich bin bereit meine Steuerlast zu tragen, wenn sie richtig berechnet wurden ist… Dieses ist aber so nicht möglich…
Von daher so hoffe ich sehr, muss es einen Weg für die Wiederholung der Betriebsprüfung…
Welche Möglichkeiten hätte ich???
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende…
Du kannst gegen die Bescheide, die im Anschluss an die BP ergehen, Einspruch einlegen, Antrag auf schlichte Änderung stellen, vor dem Finanzgericht klagen, solangenoch keine Bestandskraft eingetreten ist.
Jaja, so isses numa, die §§ 85 und 88 Abs. 1 Sätze 1 und (insbesondere) 2 AO treten in der praktischen Ausgestaltung des Verwaltungshandelns manchmal etwas in den Hintergrund.
Wenn die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, dann siehe oben, Einspruch etc., wenn sie es bereits sind, dann bleibt eigentlich nur § 173 AO neue Tatsachen, und da würde ich sehen wollen, wie du begründen willst, dass dich nach erfolgter BP samt Schlussbesprechung kein grobes Verschulden trifft. Oder kurz und knapp: vergiss es und nimm dir das nächste mal einen Steuerberater.
ein Hallo erneut an die Gemeinde,
noch eine kurze Frage dazu…Was wäre anders mit einen Fristgerechten Einspruch?
Vielen Dank in Voraus…
Mfg
Christian
Bei einem Einspruch kann der Steuerpflichtige alles vorbringen, also kann er auch die nicht berücksichtigten Sachen aus der BP vorbringen. Der Steuerfall wird noch einmal komplett neu beurteilt.
vielen Dank für die Antwort.
Dieser Verjährt auch nicht irgendwann?
ich meine die Bescheide sind aus Anfang 2016. Mein Bruder sagte eben er hätte bestimmt einen Formlosen Einspruch gestellt…
mfg
Christian