Ich besitze 834 Aktien, die weder in Frankfurt , Berlin,
im Nasdaq Other OTC und im XETRA gelistet und gehandelt werden.
Ein Verkauf von wertlosen Aktien ist nicht möglich.
Nun wurde mir die gegenstandslose Ausbuchung meiner Aktien angeraten.
Wenn kein Verkauf statt findet, kann ich den Verlust bei einer gegenstandslosen Ausbuchung steuerlich geltend machen?
Servus,
hierbei kann ich dir leider keine Ausreichend qualifiziert Antwort bieten. Aber bei diesen Angelegenheiten hilft das Finanzamt immer gerne weiter.
Allg. gilt:
Das Aktien an bestimmten Börsen nicht gehandelt werden bedeutet nicht, dass sie nichts wert sind.
Leider weiss ich darüber nicht viel, vorstellen kann ich es mir aber nicht.Viele Grüsse von Susanne
Eine gegenwertlose Ausbuchung ist keine Veräußerung. Ergo liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Somit gibt es auch keinen Veräußerungsverlust, den man steuerlich geltend machen könnte.