Steuerliche Bewertung von Hebelzertifikaten

Hallo zusammen,

können Erlöse (innerhalb der Spekulationsfrist) aus Hebelzertifikaten genauso auf Verlustvorträge aus Wertpapiergeschäften angerechnet, d.h. abgezogen werden?

Dank & Gruß
Mike

Ich habe Probleme mit dem Begriff „Erlöse“.
Aber §23EStG spricht von beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapiere.
Also: Ja - Hebelpapiere (Waves, Turbos etc.) sind verbriefte Wertpapiere - Du kannst verrechnen.

Thilo

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