Wenn meine Frau mit Tochter aus schulischen Gründen (wir sind nicht getrennt) 200 km von mir entfernt wohnt (sind dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet), und ich jedes Wochenende dorthin fahre, kann ich dann die
Fahrtkosten irgendwie absetzen? Oder macht es dann steuerlich ggfs. sogar Sinn, daß ich mich dort auch mit Hauptwohnsitz anmelde und meine eigene Wohnung als zweiten Wohnsitz führe?
Hallo Andy, also allgemein muss man im Staate Deutschland immer den am dichtesten Weg zur Arbeit ohne Umweg nutzen. Nun hast du das nicht ausgereift…aber ich vermute,das diese „Schulischen Gründe“ auch dichter möglich wären, oder? Soll heißen, wenn der schulische Grund auch in einer geringeren Entfernung möglich wäre gilt die Fahrt zu deiner Familie als unnötiger Aufwand und wird nicht akzeptiert.Sollte die Entfernung aber nötig sein…kann ich dir nicht wirklich sicher antworten, denn sicher wäre es besser dich hauptwohnsitzlich umzumelden, nur habe ich gerade von Präzidenzfällen gehört, wo auch das nicht akzeptiert wurde,da erst der Job da war und dann der Umzug…kompliziert…entschuldige…aber vielleicht findest du noch jemand der sich sicherer ist!!!
Viel Glück bei der S-Erklärung…und vielleicht kannst du mich ja aufklären wenn du die Lösung hast!