jemand möchte ein unbebautes Grundstück von ca. 5.500m² kaufen, um es zumindest teilweise als Gartenland zu nutzen.
Da das Grundstück mit einer Abstandsflächenbaulast belegt ist, kommt eine bauliche Nutzung nicht in Frage.
Der größere Teil - abgesehen von der oben genannten Nutzung - soll in Teilen an Dritte als Gartenland (z.B. in Parzellen á 150 oder 250m²) verpachtet werden.
Wie ist a) das ganze in Bezug auf die Grundsteuer zu sehen (A oder B) und b) wird die Verpachtung als Gewerbe gesehen, wenn ja, welche Auswirkung hätte das?
Gibt es aus fiskalischer Sicht sonst noch etwas zu beachten?
jemand möchte ein unbebautes Grundstück von ca. 5.500m²
kaufen, um es zumindest teilweise als Gartenland zu nutzen.
Der größere Teil - abgesehen von der oben genannten Nutzung -
soll in Teilen an Dritte als Gartenland (z.B. in Parzellen á
150 oder 250m²) verpachtet werden.
Wie ist a) das ganze in Bezug auf die Grundsteuer zu sehen (A
oder B)?
Bewertungsrechtlich ist hier erst einmal nicht von „Landwirtschaftlicher Nutzung“ auszugehen. Von daher Grundsteuer B (wenn A Landwirtschaft ist; bin mir nicht 100% sicher *g*).
Die Grundsteuer ist zu 100% vom Eigentümer an die Stadt zu zahlen. Natürlich kann er sich diese Grundsteuer wieder von den Pächtern zurück zahlen lassen.
Der Eigentümer darf sich aber nicht wundern dass er für jede Parzelle auch einen eigenen Einheitswert-/Grundsteuermess- und Grundsteuerbescheid erhält.