Steuerliche Entlastung bei arbeitslosem Partner

Seh ich das richtig?
Sollte ich meinen arbeitslosen Lebensgefährten heiraten, so könnte ich in Steuerklasse III wechseln und hätte pauschal bei meinem Gehalt 500 € mehr auf dem Konto.
Heirate ich ihn nicht, bleibe ich in Steuerklasse I und hab bei einem Nettogehalt von jetzt 1800 € keine Möglichkeit, meine Partnerschaft und die dafür aufgebrachten zusätzlichen Kosten (wie z.B. Krankenkassenbeiträge für ihn) abzusetzen.

Gibt es da keine Möglichkeit der Steuererleichterung?

Hi,

erst einmal möchte ich dir diese Seite empfehlen, die Aufstellung sieht, nach kurzer Durchsicht, vertrauenswürdig aus und ist zudem sehr umfangreich:

http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html

aber auch wenn eine Zusammenveranlagung ohne bestehende Ehe nicht möglich ist, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Aus zeitlichen Gründen muss ich auch hier auf das folgende Urteil hinweisen. Ich hoffe es gibt nicht schon wieder 54 neue Regelungen dazu und ich konnte helfen. Grüße, Björn

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer…

Ja, das sehen Sie richtig.

Im Grundgesetz steht, das Familien (> Ehe) zu foerdern sind.

Allerdings rate ich Ihnen davon ab Ihren Partner nur wegen der Steuerklasse zu heiraten.

Hallo,

Ich verstehe es nicht ganz! Wenn ihr Partner arbeitslos ist dann bekommt er doch ALG und ist somit automatisch krankenversichert. Auch bei ALG 2.

Sollten Sie ihn heiraten bekommen Sie zwar ca.350.-€ mehr und ihr Partner kann mit ihnen Krankenversichert werden,aber ihrem Partner wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

Sollte ihr Partner wirklich selbst, die Krankenversicherung zahlen müssen (bei Abfindungen),dann kann ER die gesamten Kosten unter WEITERE SONDERAUSGABEN/ VORSORGEAUFWENDUNGEN absetzen,aber nicht Sie.

Gruß
monika61

Hallo,
fragen Sie einen Steuerberater.
Empfehlung: heiraten Sie ihn nicht solange er Arbeitslos ist.
Erfahrungsgemaess wird es mit dem Partner nie besser im Leben; sondern oft das Gegenteil.
Gruss,
Pascal

Hallo,
nein, man muss Unterhaltverpflichtender sein um Kosten abzusetzen. Also geht nur die Heirat oder die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Gruß