Steuerliche Entnahme aus einem Mietobjekt

Hallo,

1999 habe ich ein Einfamilienhaus mit meiner Familie bezogen und dieses zu ca. 30% mit Eigenkapital finanziert. Berufsbedingt mußten wir nach 3 Jahren umziehen und haben dann das Haus vermietet.

Wir haben dann ein anderes Haus gemietet.

Nun möchten wir ein anderes Haus zur Eigennutzung erwerben aber das vermietete Objekt behalten.

Wie kann ich nun das EK aus dem vermieteten Objekt entnehmen, sodaß wie dies auch steuerlich geltend machen können ?

Meine Frau und ich sind steuerlich gemeinsam veranlagt.

Wer kann mir hierzu weiterhelfen ?

moin,gsb tut mir leid,habe hierzu keine konkrete ahnung-sorry .grüße bdh

Hallo
Die Sache ist zu kompliziert für mich und rate bei einem Steuerberater nach zu Fragen. Freundliche Grüße Fenn

Hallo GSB-2000,

leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten.

Gruß
Thunderbolt

Hey,

das Finanzamt wird sich meiner Meinung nach nicht an Deiner geänderten Wohnungsnutzung beteiligen.
Solange Du kein Gewerbe hast, sehe ich keine Chance.
Gruß
jörg

Hallo,

Wer kann mir hierzu weiterhelfen ?

Am Besten, du besprichst das mit Deinem Steuerberater und mit Deiner finanzierenden Bank.

B.

Hallo GSB-2000,

zuerst eine ganz provokative Frage:

Dein EK ist in dem Haus in Grundstück - Haus ( Steine - Fenster - Heizung usw. ) angelegt; wie willst Du dies entnehmen ???

Zur Finanzierung Deines neuen Hauses kannst Du nur das bestehende Haus der Ban als Zusatzsicherheit anbieten.

Dein möglicher Steuervorteil ist nur die staatliche Eigenheimförderung.

Ich habe aber noch ein sogananntes „Zwei - Konten - Modell“ von Freiberuflern wie Architekten, Rechtsanwälten und Ärzten in Erinnerung. Dies liegt zwar schon über 20 Jahre zurück, kann aber vielleicht auch heute noch angewandt werden ( Steuerberater fragen ). Hier ging es aber um Einnahmen von ca. 50.000,00 und mehr pro Jahr, aber vielleicht hilft es Dir auch im kleinen.

Prinzip:

Du eröffnest für das Objekt zwei Konten:

Konto 1 = alle Eingänge
Konto 2 = alle Belastungen / Ausgaben

Strenge Trennung erforderlich !!!
Keine Überträge !!!

Die Eingänge aus Konto 1 entnimmst Du für Privat; die Kosten Konto 2 schuldest Du nach einem gewissen Zweitraum um in ein Darlehen für das Objekt; damit sind die Zinsen Betriebskosten und absetzbar.

Ob dies auch bei der Steuer V+V funktioniert, weis ich nicht.

Ich habe noch eine Idee im Hinterkopf; schreibe mich direkt an unter

[email protected]

Bitte klaren Betreff und Hinweis auf Deine Frage. ( Stichwort Verkauf ).

MfG

Stefan Seidl

Dazu kann ich leider keine Auskunft geben.
Denke aber, ein Steuerberater kann Ihnen da weiterhelfen