Hallo zusammen 
Folgendes Beispiel:
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Zwei Personen melden eine GbR an. Eine der beiden teilt dies im Namen der Gesellschaft auch dem Finanzamt (nachfolgend: FA) mit.
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FA schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung („Gründung einer Personengesellschaft“) an die Privatanschrift eines Gesellschafters. Der Fragebogen bezieht sich auf die Gesellschaft. Wird fristgerecht zurückgesandt, FA teilt daraufhin Steuernummer mit (an die Unternehmensanschrift) - mehr nicht…? Das ganze wird in einem P-Bezirk geführt. Ein Gewerbesteuerbescheid (also die Vorauszahlung) ist zwischenzeitlich auch eingetroffen.
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FA schickt rund 4 Wochen später nach Erhalt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nun einem der Gesellschafter (der gleiche wie schon beim 1. Fragebogen) einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit dem Betreff „Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit“. Darunter gibt es auch die Möglichkeit „Beteiligung an einer Personengesellschaft“ anzukreuzen, der Sachbearbeiter hat in der Betreffzeile des Briefes jedoch „Aufnahme…“ verwendet. Die Fragen sind im Vergleich zum ersten Fragebogen recht identisch. Das ganze wird jetzt in einem G-Bezirk geführt.
Hat da jemand etwas falsch bzw. doppelt gemacht? Oder schaut es so aus, dass man einfach den neuen Fragebogen ausfüllen müsste und dabei „Beteiligung an einer Personengesellschaft“ anzukreuzen hat, obwohl der Sachbearbeiter „Aufnahme einer gewerblichen […] Tätigkeit“ in seinem Schreiben verwendet?
Vielen Dank!