mich würde interessieren, wie so genannte Tippgebervergütungen generell steuerlich erfasst werden. Das Internet gibt mir leider zu diesem Thema nicht wirklich viele Informationen.
Wenn man als so genannter Mitarbeiter im Zweitberuf für eine Versicherung (in der man gleichzeitig auch hauptberuflich im Innendienst arbeitet) als Tippgeber (allgemeines Hinweisgeben und Verweisen von Interessenten an den betreuenden Außendienst) fungiert, muss dies steuerlich erfasst werden - aber wie?
Müsste man hierfür ein Gewerbe anmelden (Problem: EU Vermittlerrichtlinie?) oder könnte man es über die Steuererklärung einfach mit abrechnen?
Wenn man als so genannter Mitarbeiter im Zweitberuf für eine
Versicherung (in der man gleichzeitig auch hauptberuflich im
Innendienst arbeitet) als Tippgeber (allgemeines Hinweisgeben
und Verweisen von Interessenten an den betreuenden
Außendienst) fungiert, muss dies steuerlich erfasst werden -
aber wie?
das kann auch Arbeitslohn sein. Die Einstufung als gewerblich oder als Arbeitslohn hat auf die Höhe der Steuer keine Auswirkung.
Müsste man hierfür ein Gewerbe anmelden (Problem: EU
Vermittlerrichtlinie?)
aus steuerlichen Gründen nicht, eventuell ist das Gewerbeamt aber noch zu befragen
oder könnte man es über die
Steuererklärung einfach mit abrechnen?
ja, auf jeden Fall, notfalls mit Erläuterung auf einem formlosen Beiblatt zur Steuererklärung. Es ist dann egal, ob es als gewerbliche Einkünfte oder als Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug eingetragen wird.
ich würde es als variablen Gehaltsbestandteil verarbeiten - und kenne es bei Angestellten im Versicherungsbereich auch nur so. Nachteil ist u.U. eine Sozialversicherungs-Belastung (wenn Du über den BBGs liegt, kann Dir das aber auch egal sein).
Ob man für den gleichen Arbeitgeber sowohl als Angestellter, als auch als Selbständiger arbeiten kann ist m.W. umstritten. Hinzu kommt das Problem, daß Du dann als Versicherungsvermittler alle Anforderungen des Gewerberechtes erfüllen mußt.
Also - m.E. - einzig saubere Lösung = Provisinen zum Gehalt addieren lassen. Ich finde es übrigens irritierend, daß dein AG da keine Position zu haben scheint - als AG würde ich auf einer Behandlung als Arbeitslohn bestehen, um mich nicht dem Risiko von Nachforderungen (besonders SV) auszusetzen…