Hallo,
nur noch zur Klarstellung des Beitrages von Barbara.
Es ist nicht korrekt, dass man als Warenhändler eine Garantie auf die Waren geben muss!
Eine Garantie kann nur ein Hersteller vergeben!
Und die Gewährleistung ist auch nicht so schlimm, wie dargestellt. Die Gewährleistung sagt aus, dass eine Sache bis zum Gefahrenübergang (Lieferung) frei von Mängeln sein muss. WICHTIG! Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr! Das heisst, dass der Käufer nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Mangel bis zur Lieferung bestanden hat (das ist nur sehr schwer zu beweisen). Ergo… ein elektrischer Defekt, der nach einiger Zeit des Gebrauches eingetreten ist, kann nicht durch die Lieferung aufgetreten sein. Der Kunde muss sich dann an den Hersteller wenden.
Weiterhin muss ich ergänzen, dass wenn man eine Aussage tätigt, wie Zitat „das geplante Geschäft ist kein gutes Geschäft“, diese dann auch anhand von Kalkulationen, etc. beweist und nicht nur so „daher sagt“.
Entschuldigt bitte, dass diese Antwort nicht auf die Frage geschrieben ist, aber soetwas regt mich leider als Kaufmann auf, wenn nur Halbwahrheiten hier verbreitet werden. Schließlich soll dem Mann ja auch geholfen werden! Und natürlich sollte man sich immer vorher informieren, was ein Unternehmen mit sich bringt.