Steuerliche Frage - Selbstständigkeit

Guten Tag,

ich hätte da mel eine Frage zum Gewinn.

Bsp:
Nehmen wir an ich kaufe ein Produkt für
565€ Netto und verkaufe es für 679€ Brutto.

Wie hoch wäre da mein Gewinn? Muss man nur die 19% von dem Gewinn abziehen oder wie funktioniert das?

Bin neu in dem Bereich, danke für jede Hilfe.

Das hängt davon ab, wie Du einkaufst. ist der EK mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Wenn Dus ohne MWSt für 565 kaufst und mit MWSt für 679 verkaufst, bezahlst Du rund 130 Euro Mehrwertsteuer und hast Nichts verdient, im Gegenteil.
Kaufst Dus mit MWSt verdienst Du knapp 100 Euro, das ist auch nicht gerade viel, falls Du den Artikel an Lager halten musst

Hallo !!

Dein Gewinn ist immer die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf. Der Preis für die von Dir eingekauften Waren enthält in der Regel ja auch Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer spielt da eigentlich erst mal keine Rolle, erst wenn Du die Steuererklärung machst, dann rechnest Du natürlich alle eingenommene Umsatzsteuer gegen die von Dir bezahlte Umsatzsteuer dagegen.
Natürlich gibst Du dann auch alle anderen Kosten von Dir an wie z.B. Telefon, Büromiete etc.
Am Anfang Deiner Selbständigkeit wirst Du wohl eher noch keine vierteljährl. Umsatzsteuer abrechnen müssen, es sei denn, Dein Laden brummt nach kurzer Zeit sowas von, dass dann das Finanzamt bei Dir anklopft. Das ist aber in den meisten Fällen eher unwahrscheinlich.

Hallo,
wird eine Ware für 679 EUR „brutto“ verkauft, bedeutet dies, dass i.d.R. in den 679 EUR 19% Umsatzsteuer enthalten sind. Die Rechnung lautet dann:
679 EUR geteilt durch 119 mal 100 = 570,59 EUR Nettoumsatz. Die Differenz von 679 zu 570,59 = EUR 108,41 ist die Umsatzsteuer und die bekommt das Finanzamt. Verbleiben bei Nettoanschaffungskosten von 565 EUR ein „Gewinn“ von 5,59 EUR. Wobei das nicht der Gewinn ist, denn es fallen ja noch sonstige Kosten an, wenn man „selbständig“ ist, also z.B. Kosten für die Gewerbeanmeldung, Werbung, Onlineshop, ebay-Gebühren oder ähnliches. Und bitte bedenke: werden Waren gewerblich verkauft, muss man 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung auf die Waren geben.

Wenn ich mir eine persönliche Aussage erlauben darf: 1) das geplante Geschäft ist kein gutes Geschäft. 2) bevor man in einen Handel mit Waren einsteigt, bitte vorher schlau machen (Existenzgründungskurse bei IHK o.ä.). Man kann böse reinfallen und hat dann schnell viele Schulden.

Bei weiteren Fragen: bitte stellen.
Gruss Barbara

Hallo thaking,

das, was du meinst, ist der Ertrag oder Umsatz, kein Gewinn!
Ein Gewinn wird aus Ertrag/ Umsatz abzüglich aller Kosten (fixe und variable) errechnet. Leider wird dieser Begriff häufig falsch genutzt.

Also kann man anhand deines Beispieles sagen, du hast beim Verkauf dieses Produktes einen Umsatz von 5,85 EUR gemacht, wenn ich mich da nicht verrechnet habe.

Wenn du also den Gewinn ermitteln willst, musst du wirklich schauen, welche Kosten du geltend machen kannst und diese dann vom Ertrag abziehen.

Nur zur Info:
dies ist eine sehr einfache Rechnung, wie der Gewinn ermittelt wird. Allerdings wird auch beim Begriff Gewinn under mehreren Arten zur Berechnung unterschieden.

Hoffe, dir ein wenig weiter geholfen zu haben.

MfG
Argon

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Der Gewinn im Beispiel beträgt dann:

NettoVP abzügl. NettoEP= 5,59. Die USt ist separat abzuführen.

Hallo,

nur noch zur Klarstellung des Beitrages von Barbara.

Es ist nicht korrekt, dass man als Warenhändler eine Garantie auf die Waren geben muss!
Eine Garantie kann nur ein Hersteller vergeben!

Und die Gewährleistung ist auch nicht so schlimm, wie dargestellt. Die Gewährleistung sagt aus, dass eine Sache bis zum Gefahrenübergang (Lieferung) frei von Mängeln sein muss. WICHTIG! Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr! Das heisst, dass der Käufer nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Mangel bis zur Lieferung bestanden hat (das ist nur sehr schwer zu beweisen). Ergo… ein elektrischer Defekt, der nach einiger Zeit des Gebrauches eingetreten ist, kann nicht durch die Lieferung aufgetreten sein. Der Kunde muss sich dann an den Hersteller wenden.

Weiterhin muss ich ergänzen, dass wenn man eine Aussage tätigt, wie Zitat „das geplante Geschäft ist kein gutes Geschäft“, diese dann auch anhand von Kalkulationen, etc. beweist und nicht nur so „daher sagt“.

Entschuldigt bitte, dass diese Antwort nicht auf die Frage geschrieben ist, aber soetwas regt mich leider als Kaufmann auf, wenn nur Halbwahrheiten hier verbreitet werden. Schließlich soll dem Mann ja auch geholfen werden! Und natürlich sollte man sich immer vorher informieren, was ein Unternehmen mit sich bringt.

Hi!
Dein Gewinn beläuft sich auf sagenhafte 5,50 €!
Wenn Du ca. 200.000 verkaufst, hast´e ne Million gemacht. Ist doch was, oder?

Aus dem Verkaufspreis mußt Du die 19 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Warum kaufst Du netto ein? Im Normalfall kauf man ja auch brutto ein und kann sich dann die gezahlte Umsatzsteuer (19%) vom Finanzamt mittels Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen.

Die 5,50 € sind natürlich noch eine Milchmädchenrechnung. Es sei denn, Dir entstehen tatsächlich keinerlei weitere Kosten durch das Anwerben und Weiterverkaufen von Waren.

Bei weiteren Fragen: einfach her damit!

Gruß, Herbert Langer

Guten Tag,

ich hätte da mel eine Frage zum Gewinn.

Bsp:
Nehmen wir an ich kaufe ein Produkt für
565€ Netto und verkaufe es für 679€ Brutto.

Wie hoch wäre da mein Gewinn? Muss man nur die 19% von dem
Gewinn abziehen oder wie funktioniert das?

Bin neu in dem Bereich, danke für jede Hilfe.

Also das sieht so aus:
Für Waren und Dienstleistungen sind 19 % Umsatzsteuer fällig. Für gekaufte Ware kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer angemeldet werden.
Fazit: Auf die 565,00 Euro sind 19% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) aufzuschlagen, macht 672,33 Euro (brutto) Wenn in den 565,00 Euro nicht alle anderen Betriebskosten drin kalkuliert sind, dürfte kein Gewinn übrig bleiben.

Guten Tag,

ich hätte da mel eine Frage zum Gewinn.

Bsp:
Nehmen wir an ich kaufe ein Produkt für
565€ Netto und verkaufe es für 679€ Brutto.

Wie hoch wäre da mein Gewinn? Muss man nur die 19% von dem
Gewinn abziehen oder wie funktioniert das?

Hallo,

in dem Fall sieht es etwas anders aus, denn der Gewinn entsteht erst, wenn alle betrieblichen Kosten abgerechnet werden. Im zugrunde liegenden Fall bedeutet das:

Einkaufspreis: 565 EUR
Verkaufspreis: 570,59 EUR (netto)
Gewinn vor anderen Abzügen: 5,59 EUR

Davon müsste man noch abziehen die Kosten für das Büro oder die Räumlichkeiten des Unternehmens, für die Verpackung des Produkts, für Telefon und Internetanschluss. Diese Kosten werden jeweils anteilig auf die Produkte umgelegt und können sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn dann von den 5,59 EUR noch etwas übrig bleibt und keine Kosten vergessen wurden, kann man von Gewinn sprechen. Der muss aber noch versteuert werden und aus dem muss man als Einzelunternehmer beispielsweise auch noch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Genaueres dazu findet man auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/der-sofatutor-….

Ich empfehle Dir, Dich mal mit Deiner örtlich zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) in Verbindung zu setzen. Üblicher Weise führen ie regelmäßig sogenannte Gründerseminare durch, bei denen Du auch ein paar kaufmännische Grundlagen, etwas Steuerrecht etc. vermittelt bekommst. Mit Deinem derzeitigem Wissensstand kann ich Dir von einer Selbstständigkeit nur dringend abraten, das geht schief.

Wenn Sie kein Kleinunternehmer sind und die USt abführen, beträgt Ihr Gewinn im Beispiel 5,59 €.
Bei Einkauf zahlen Sie 19% Umsatzsteuer und bekommen sie vom Finanzamt zurück, beim Verkauf bekommen Sie 19% USt und müssen sie an’s Finanzamt zahlen.
Um den Gewinn zu ermitteln kann ich vereinfacht rechnen:
Netto-Verkaufspreis abzgl. Netto-Einkaufspreis. Die USt ist nur durchlaufender Posten und beeinflusst den Gewinn nur, wenn Sie z.B. im Dezember USt vereinnahmen und diese erst im Januar an’s Finanzamt zahlen. Das auch nur, wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach §4 (3) EStG ermitteln. Wenn Sie bilanzieren, beeinflusst das den Gewinn nicht.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass du Mehrwertsteuerpflichtig bist, sonst stellt sich die Frage ja nicht. enn du dann „Brutto“ (d.h. inkl. MwSt. verkaufst, musst du die berechnete MwSt. (19%) direkt ans Finanzamt abführen (per monatlicher Voranmeldung, bei der du die an andere Unternehmen gezahlte MwSt. abziehen kannst). Der Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis (auch netto) abzüglich deiner sonstigen Kosten ist der - zu versteuernde - Gewinn.

Hoffe, das hilft etwas.
Viele Grüße
Roger

Hallo,

Gewinn= bsp. einkauf 119 € brutto also 100 € netto und 19 €

verkauf 238 € brutto und netto 200 € also gewinn von 100 €.

Man(n) kann es aber nicht genau sagen da man[n] nicht weiss ob man(n) Bilanzierer oder nach EÜR den Gewinn ermittelt

unterschied ist Bei Bilanzierer: USt bzw VSt ist ein durchlaufender posten
bei EÜR: zählt die USt als Einnahmen und VSt als Ausgabe. Gleiches gilt auch bei der Zahlung an das FA von UST (wenn man(n) an das FA zahlt dann Ausgabe und wenn man(n) bekommt als Einnahmen.

bsp1 für EÜR

Wareneingang (Netto) 1000 € VSt 190 €
Umsatzerlöse (Netto) 2000 € USt 380 €

Einahmen sind also 2000 €
380 €
= 2380 €

Ausgaben 1000 €
190 €
= 1190 €

Gewinn 2380-1190=1190
jetzt müßte man(n) aber noch 190 € an das FA zahlen was aber erst im nächsten monat zu zahlen ist.

Aber es hängt noch von anderen Faktoren ab
Ist oder Soll versteuer und Kleinunternehmerreg. in anspruch genommen ja oder nein
nächstes mal besser fragen.