Hallo,
eine Firma (Einzelunternehmen) läßt die Buchhaltung bei einem Steuerbüro (kein Steuerberater!) machen. Dieses Büro erstellt einen Abschluß, den der Steuerpflichtige dem Finanzamt überreicht (Umsatzsteuer, GuV, Einkommensteuer). Nun ist dieses Steuerbüro der Meinung, das ein Steuerberater diese Aufstellungen prüfen und unterschreiben muß (kostet halt nicht grade wenig…). Muß der Einzelunternehmer dem zustimmen oder kann er die Abschlüsse in seinem Namen dem Finanzamt übergeben? Klar, auf den Erklärungen steht ja „wer hat bei der Erstellung mitgewirkt“, kann der Unternehmer ja angeben. Das Steuerbüro sieht Probleme in der Haftung, deshalb die gewünschte Absegnung durch einen Steuerberater. Doch haftet nicht immer der Steuerpflichige selbst, Ansprüche gegen das Steuerbüro lassen sich doch vertraglich ausschließen?
Gruß
Selorius