Steuerliche Hilfe bei Jahresabschluß

Hallo,

eine Firma (Einzelunternehmen) läßt die Buchhaltung bei einem Steuerbüro (kein Steuerberater!) machen. Dieses Büro erstellt einen Abschluß, den der Steuerpflichtige dem Finanzamt überreicht (Umsatzsteuer, GuV, Einkommensteuer). Nun ist dieses Steuerbüro der Meinung, das ein Steuerberater diese Aufstellungen prüfen und unterschreiben muß (kostet halt nicht grade wenig…). Muß der Einzelunternehmer dem zustimmen oder kann er die Abschlüsse in seinem Namen dem Finanzamt übergeben? Klar, auf den Erklärungen steht ja „wer hat bei der Erstellung mitgewirkt“, kann der Unternehmer ja angeben. Das Steuerbüro sieht Probleme in der Haftung, deshalb die gewünschte Absegnung durch einen Steuerberater. Doch haftet nicht immer der Steuerpflichige selbst, Ansprüche gegen das Steuerbüro lassen sich doch vertraglich ausschließen?

Gruß
Selorius

hi,

ein Steuerbüro ohne Steuerberater?

Das riecht bös nach unerlaubter steuerlicher Hilfeleistung, oder genauer gesagt Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG)

Gruß
Sonja

jeder kann seinen eigenen Abschluss machen und ihn beim Finanzamt einreichen. Ein Steuerberater ist nicht erforderlich.

Es handelt sich bei dem sog. Steuerbüro wohl um einen Buchhaltungsservice, der keine Jahresabschlüsse erstellen darf!

E.