Hallo Experten,
welche steuerlichen Rechte und Pflichten hat man, wenn man in eine PV-Anlage mit Batteriespeicher investiert?
Angenommmen, primär wird der Strom für den Eigenverbrauch (über Batteriespeicher) genutzt und der Überschuss (wenn einer anfällt) geht ins Fremdnetz.
Im Netz findet man viel aber ich habe keinen Artikel gefunden, der in wenigen Sätzen erklärt, welche genrerellen Möglichkeiten es gibt. Da findet man z.B. etwas, dass man die bezahlte MwSt für eine Investition geltend machen kann und dann monatlich keine Rückmeldung ans Finanzamt bzgl. Eigennutzung und Einspeisung geben muss. Stimmt das so? Und was wäre die Alternative dazu?
Vielen Dank! Stef
Wenn du in das allgemeine Stromnetz einspeist, dann erzielst du einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Möglicherweise bleiben diese im Rahmen der Härtefallregelung nach § 46 Abs. 3 EStG steuerfrei, wenn sie unter 410 € betragen und die weiteren Voraussetzungen (vor allem Antragsveranlagung Arbeitnehmer) vorliegen.
Mit der Einspeisung von Strom erbringst du umsatzsteuerlich eine Lieferung, deren Ort sich nach § 3g UStG bestimmt und normalerweise im Inland liegen wird, somit hast du steuerbare und steuerpflichtige Umsätze. Bei einer normalen privaten PV-Anlage kannst du normalerweise aufgrund von Jahresumsätzen unter 17.500 € die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, aber dann bekommst du auch keine Vorsteuern erstattet. Also erklären die meisten PV-Betreiber den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und lassen sich die enthaltene Vorsteuer aus der Investition vom Finanzamt erstatten, müssen dann jedoch auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer entrichten. Theoretisch könnte man die PV-Anlage auch nur anteilig dem Unternehmensvermögen zuordnen, aber das lasse ich mal als Exotenlösung weg.
Den Vorsteuerabzug ohne Verpflichtung zur zunächst monatlichen Anmeldung der Umsatzsteuer kannst du eigentlich nicht bekommen, da müsste wenn dann schon eine Entnahmehandlung dazwischengeschaltet werden, die dann Umsatzsteuer auslöst, außerdem müsste der Anteil des gelieferten Stroms so gering sein (< 10%), dass du die Anlage vollständig dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen kannst. Auf die Kleinunternehmerregelung hättest du ja verzichtet, aber das bindet dich für fünf Kalenderjahre und außerdem erfordert das dann gegebenenfalls eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a Abs. 7 UStG, wenn du noch im Berichtigungszeitraum sein solltest.
Rosinenpickerei (nur Vorsteuerabzug, aber keine Umsatzsteuerpflicht) ist also nicht vorgesehen.
Hallo RotAlge,
danke für die Aufklärung des Sachverhalts.
Ich werde auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und deshalb morgen mal beim Finanzamt anrufen und die Mitarbeiter dort darüber informieren.
Eine Frage hätte ich allerdings noch:
Bekomme ich die Einspeisevergütung automatisch vom Netzversorger angerechnet/erstattet oder muss ich hier eine monatliche umsatzsteuerfreie Rechnung stellen?
Grüße Stef
Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, werden die Einnahmen mit Umsatzsteuer vergütet. Im Gegenzug kannst du bei der Anschaffung die Vorsteuer geltend machen.
Die Anlage wird beim Versorger angemeldet. Der zahlt monatliche Abschläge inkl. USt. anhand der gemeldeten Größe der Anlage.
Data
Hallo Data,
super, vielen Dank für die Antwort!