Hallo,
das Berliner Testament ist doch - wenn ich recht informiert bin - aus steuerlichen Gründen nicht sinnvoll.
Wenn der begünstigte Erbe das Testament nach dem Tod einfach „nicht wieder findet“ - kann er dann im Einvernehmen mit den anderen Erben (z.B. Kindern) auf eine andere Weise die gleiche Absicherung herbeiführen?
Konkret: Ist es nach (!) dem Todesfall möglich dass andere Erben (z.B. Kinder) auf das gesamte Erbe verzichten (es steuerlich jedoch dennoch so behandelt wird als wäre es Ihnen zugeflossen) und die im (nicht wiedergefundenen) Testament Begünstigte alles bekommt.
Kann man diesen Verzicht - bevor man die Erbschaftssteuererklärung abgibt - auf irgendeine Weise rechtlich absichern?
Versteht ihr was ich sagen will? Ich weiss nicht, ob ich mich verständlich ausdrücke…
Also ich meine: Alle Erbin sind sich (noch) einig. Daher möchte man, dass alle erben. Die im (nicht mehr vorhandenen) Testament begünstigte ist jedoch dennoch etwas misstrauisch und möchte sich dennoch rechtlich absichern. Steuerlich soll dies alles günstiger sein, als wenn das Testament doch da wäre.
Vielen Dank!
Jonas
Zur Erläuterung: Ich hatte bereits eine andere Frage zum Berliner Testament gestellt. Nun betrachte ich dies aus einem anderen Blickwinkel (dort vor dem Todesfall, hier nach dem Todesfall).
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