Hallo,
Person A hat ein großes Zweifamilienhaus und vermietet an seine Tochter und deren Ehemann die Wohnung im 1. Stock des Hauses irgendwo in Bayern. Person A meint, er mache keinen Mietvertrag, weil Ihm die Steuer zu hoch sei, er nimmt die Mietzahlung bar an.
Ich hörte mal davon, daß das Finanzamt die gemeldeten Wohnsitze überprüft und eine Art pauschale Versteuerung in solchen Fällen ansetzt. Stimmt das oder ist es nicht möglich, daß ein Vater seiner Tochter die Wohnung kostenlos überläßt ohne das das Finanzamt Steuern verlangen kann? Nach was setzt sich die Steuer bei Mieteinnahmen zusammen?
Gruß
Michael
Hallo,
Person A meint, er mache keinen
Mietvertrag, weil Ihm die Steuer zu hoch sei, er nimmt die
Mietzahlung bar an.
Auch Mietzahlungen in bar sind Einkünfte aus Vermietung und dementsprechend steuerpflichtig.
Ich hörte mal davon, daß das Finanzamt die gemeldeten
Wohnsitze überprüft und eine Art pauschale Versteuerung in
solchen Fällen ansetzt.
Hab ich noch nie gehört, bin aber auch kein Experte.
Stimmt das oder ist es nicht möglich,
daß ein Vater seiner Tochter die Wohnung kostenlos überläßt
ohne das das Finanzamt Steuern verlangen kann? Nach was setzt
sich die Steuer bei Mieteinnahmen zusammen?
Wenn der Vater auf Mieteinnahmen verzichten kann, kann er der Tochter m.E. die Wohnung kostenlos überlassen, kann aber dann auch keine Kosten bei der Steuererklärung für die Wohnung absetzen.
Gruss Sid
Hallo,
danke für Deine Auskunft, ich sehe es ähnlich!
Gruß
Michael