ich habe folgendes Anliegen. Angenommen ein Student über 30 zahlt einen Krankenkassenbeitrag von über 200 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber für den er einem Nebenjob nachgeht bietet ihm die Möglichkeit sich auszusuchen, ob er sozialversicherungspflichtig arbeiten will oder nicht. Zurzeit tut er das noch nicht, so dass der hohe Krankenkassenbeitrag zustande kommt. Die Umstellung auf die sozialversicherungspflicht würde diesen Beigtrag eindämmen, jedoch würde er dann schlechter in Sachen Besteuerung darstehen. Insbesondere in Bezug auf Kapitaleinkünfte. Ab welcher Grenze würde sich eine Umstellung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnen? Also wie hoch müssen seine Kapitaleinkünfte sein, damit es sich für ihn nicht lohnt auf sozialversicherungspflicht umzustellen? Wenn ich das bisher richtig in Erfahrung gebracht habe liegt die Besteuerung so lange man als ordentlicher Student gilt ja unter den 25% die normalerweise auf Kapitaleinkünfte gezahlt werden müssen.
die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
Am Besten versuche ich das Pferd von hinten aufzuzäumen, d.h. einen Steuerbescheid von hinten zu erstellen.
Jeder Steuerpflichtige hat einen sog Grundfreibetrag, der für 2009 € 7.834 und für 2010 € 8.004 beträgt. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. D.h. bei einem zu versteuernden Einkommen unter € 8.004 fällt normalerweise (Ausnahme z.B. Einkünfte mit Progressionsvorbehalt) keine Steuer an.
Zu dem Grundfreibetrag werden dann ggf
außergewöhnliche Belastungen
Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer, Spenden), mind. jedoch SA-Pb € 36/72
Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen)
zugerechnet.
Man kommt zum Gesamtbetrag der Einkünfte
Dieser setzt sich zusammen aus den einzelnen Einkunftsarten abzügl. Werbungskosten/Betriebsausgaben.
Ist also das zu versteuernde Einkommen unter € 8.004 = keine Steuer, egal wie hoch die Einkünfte waren, wenn genügend Kosten gegengerechnet werden können.
Um nun Berechnen zu können, wie hoch Kapitaleinkünfte sein dürfen, müssten sämtliche Zahlen und Daten bekannt sein, die für eine Einkommensteuererklärung nötig sind.
Bleibt die Frage, wie hoch denn die gesamten Einkünfte wären, die dann der Besteuerung zu unterwerfen wären? Fällt überhaupt Steuer an?
Um das alles sicher zu klären, würde ich vorschlagen, mal einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen,
viele Grüße
hjs
… ganz habe ich deine Frage nicht verstanden… es geht zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht wild hin und her. Insgesamt scheinst du aber ehr einen Steuerexperten zu brauchen.
Alles klar, vielen Dank euch beiden. Das lässt sich wohl wirklich so pauschal keum sagen. Ich werde das wohl tatsächlich mal einen Steuerberatertermin machen. Bis ich mich da selbst reingearbeitet habe würde es wohl eine ganze Zeit und viel Mühe erfordern.
leider kann ich Dir gar nicht helfen bei Deinem Anliegen. Das tut mir leid…
Lieben Gruß
Jasmin
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen. Angenommen ein Student über 30
zahlt einen Krankenkassenbeitrag von über 200 Euro pro Monat.
Der Arbeitgeber für den er einem Nebenjob nachgeht bietet ihm
die Möglichkeit sich auszusuchen, ob er
sozialversicherungspflichtig arbeiten will oder nicht. Zurzeit
tut er das noch nicht, so dass der hohe Krankenkassenbeitrag
zustande kommt. Die Umstellung auf die
sozialversicherungspflicht würde diesen Beigtrag eindämmen,
jedoch würde er dann schlechter in Sachen Besteuerung
darstehen. Insbesondere in Bezug auf Kapitaleinkünfte. Ab
welcher Grenze würde sich eine Umstellung auf eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnen? Also wie
hoch müssen seine Kapitaleinkünfte sein, damit es sich für ihn
nicht lohnt auf sozialversicherungspflicht umzustellen? Wenn
ich das bisher richtig in Erfahrung gebracht habe liegt die
Besteuerung so lange man als ordentlicher Student gilt ja
unter den 25% die normalerweise auf Kapitaleinkünfte gezahlt
werden müssen.