Steuerliche 'Rückstellung' für Renovierung

Hallo,
Angenommen jemand hat ein Ferienhaus, das nach 4 Jahren zum ersten mal steuerlichen Gewinn abwirft.
Weiterhin angenommen, es muß im Haus im nächstes Jahr renoviert werden.
Und die Kosten sind bekannt, da die Renovierung bereits im Januar durchgeführt wird. Kann derjenige, so wie ein Gewerbe treibender, eine Rückstellung für die Renovierungsarbeiten in Anspruch nehmen um den Gewinn ‚vorträglich‘ ins minus bzw ±0 ?zu stellen?
Danke
Robert

Rückstellungen gibt es nur, wenn man bilanziert - und bei V+V ist das wohl nicht der Fall! Ansosnten sollte er sich an seinen steuerlichen Berater wenden!

Lia