Steuerliche Situation freie Beratertätigkeit

Hallo! Ein 45 jahre
junger und z. Z. arbeitsloser Mann hat von einem Schweizer
Unternehmen das Angebot erhalten als freier Berater tätig zu sein.
Die Firma bietet ein Fixum von 4.500 Euro + Provisionen und
Jahresbonifikationen an. Er wird dann ja wohl als HGB § 84
eingestuft. Er muss dann Kranken- und Rentenversicherung selbst
bezahlen, auch steuerlich treten ja einige Belastungen auf. Wie sieht
denn danach das ca. zu erwartende Nettogehalt aus? Danke für die
Antworten im Voraus!
Gruss

Das Angebot klingt zu gut, um seriös zu sein. Wahrscheinlich wird das gezahlte Fixum als Soll vorgetragen, bis es verdient ist, was erfahrungsgemäß nie gelingt.

Wird der Vertrag in Deutschland oder der Schweiz geschlossen ? Je nachdem könnten unterschiedliche Sozialversicherungsregeln zur Anwendung kommen. § 84er spricht für Deutschland.

Beim Arbeitnehmer in Deutschland zahlen AG und AN je ca. 20% des Einkommens an Sozialversicherungsbeiträgen, als Selbständiger zahlt man also bei gleichem Schutz 40% alleine. Das nur als Hausnummer, natürlich hat man dann auch Alternativen.

Steuerliche Situation freie Beratertätigkeit
Hallo Barmer, danke für Deine schnelle Antwort. Es verhält sich folgender Maßen, der Mann soll normalerweise in Festanstellung für die Firma arbeiten, da er in leitender Funktion tätig sein soll. Aber die CH gibt keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, also kann er auch nicht in CH angestellt werden. Keine Gründe angegeben. Aber die Firma braucht den Herrn unbedingt und hat deshalb das Angebot gemacht. Das Fixum ist nicht ins Verdienen zu bringen! Der Vertrag wird mit einem Schweizer Unternehemn geschlossen, der Mann lebt aber in D und wird in D versteuert. So das sind die weiteren Fakten, vielleicht hilft das ja noch etwas weiter für genauere Überlegungen. Schon mal ganz herzlichen Dank für Deine Mühen und ich wünsche Dir eine schöne Woche! Gruss Gerry65

o.k., dann könnte es doch seriös sein.

aber das Problem der Firma verstehe ich nicht. Tausende Deutsche arbeiten in vergleichbarer Situation als sog. Grenzgänger in CH, d.h. sie wohnen hauptsächlich in D und arbeiten (festangestellt) in CH, wobei sie täglich, wöchentlich oder nur alle 14 Tage mal nach D kommen.

Das ist so üblich, dass ich nicht verstehe, warum das hier nicht gehen soll. Allerdings unteriuegt man dann den Schweizer SV-Bestimmungen, um Krankenversicherung z.B. muss man sich selbst kümmern und sie auch komplett bezahlen.

Steuerliche Situation freie Beratertätigkeit
Nochmal Hallo und Danke für Deine Anmerkungen. Die Firma hat kein Problem, sondern der Mann. ER erhält keine Aufenthaltsgenehmigung, er hat vor ca 15 Jahren schon geschäftlich in der CH gewirkt und wahrscheinlich dabei „gewisse Kreise“ gestört. Er hat niemanden geschadet, aber einige Zusagen von Schweizer Instituten sind nicht gehalten worden und das war für einige Personen finanziell nicht verkraftbar. Nachforschungen haben ergeben, dass er darauf hin „gemeldet“ worden ist und somit „Aktenkundig“ ist. Er hat keine Möglichkeit erhalten hierzu Stellung zu nehmen, sondern ist einfach dementsprechend „behandelt“ worden. Er geht davon aus, dass dieser Vorfall die Ursache für das Ganze ist! Aber trotzdem hat er jetzt die Möglichkeit für die Firma zu arbeiten. Du meinst also das „unterm Strich“ sich das Ganze noch lohnt, da der Mann als leitender Manager dementsprechend viel Arbeitszeit investieren muss! Gruss Gerry65