Steuerliche Tätigkeiten für einen Verein

Hallo,

mal angenommen jemand hilft einem als gemeinnützig anerkannten Verein bei der Erstellung der Steuererklärungen.
Derjenige ist Vereinsmitglied und macht dies kostenlos.
Die Frage der unerlaubten Hilfe in Steuersachen soll hier mal keine Rolle spielen.
Kann sich derjenige für diese Tätigkeit eine Spendenbescheinigung bis zu 500 Euro nach dem neuen § 3 Nr 26a EStG ausstellen lassen?

Aufwandsspende
Hallo,

Kann sich derjenige für diese Tätigkeit eine
Spendenbescheinigung bis zu 500 Euro nach dem neuen § 3 Nr 26a
EStG ausstellen lassen?

nein, da er nach der Satzung des Vereins keinen Anspruch auf ein Entgelt hat.
http://209.85.135.104/search?q=cache:c_I3o-7d0JUJ:lv…

Wenn die Satzung geändert wird und ein angemessenes Entgelt vereinbart wird, kann die Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

angenommen, der Leistungserbringer stellt tasächlich eine Rechnung an den Verein. Der Verein bezahlt diese.
Dann kann doch der Rechnungsempfänger diese Zahlung an den Verein zurückgeben.
Wäre es dann eine ordentliche Spende?

Gruß
Lawrence

Hallo,

angenommen, der Leistungserbringer stellt tasächlich eine
Rechnung an den Verein. Der Verein bezahlt diese.
Dann kann doch der Rechnungsempfänger diese Zahlung an den
Verein zurückgeben.
Wäre es dann eine ordentliche Spende?

nein
Das Problem liegt nicht in der Spende, sondern dass der Verein nicht einfach so eine Rechnung bezahlen darf. Es soll sich doch um einen gemeinnützigen Verein handeln und dann sind die Spielregeln schon einzuhalten.
Schau dir auch mal das BMF Schreiben vom 07.06.1999, IV C 4 - S 2223 - 111/99 an:
http://209.85.135.104/search?q=cache:K8kOf0VnnG8J:ww…

Die Vereinbarung des Aufwendungsersatzanspruchs muss schriftlich schon vor der Leistung vereinbart werden. Der Anspruch muss durch Vertrag, Satzung oder einen rechtsgültigen Vorstandsbeschluss eingeräumt worden sein.

Übrigens, auch wenn ich mich wiederhole, kauf dir die Haufe Professional. Das ist einfach super und außer „Aufwandsspende“ muss man hier nichts eingeben, um fündig zu werden. Dauer 2 min und vorher 3 min googlen für den Begriff selbst -was zu dem Link in meinem ersten Posting geführt hat, ich hatte nur noch keine Zeit, auch noch Haufe anzuwerfen…

Schöne Grüße
C.

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Hallo!

Danke Cirwalda! Das BMF-Schreiben hab ich jetzt sogar in meiner Beck´schen Erlaßsammlung gefunden.

Aber wenn manwie ich natürlich an der falschen Stelle sucht…

Gruß
Lawrence