Steuerliche Umstellung Haus Vermietung auf

Hallo zusammen,

ein seit letzem Jahr August selbst bewohnts Haus war vorher Jahre lang vermietet und auch so steuerlich geletend gemacht worden. nun stellt sich die Frage, wie man den Übergang von Vermietung zu Eigennutzung im letzten Jahr in der Einkommensteuer geltend macht?

kann mir das jemand erklären? wäre ganz lieb.

IVM

Mit dem Übergang zur Selbstnutzung einer Immobilie, welche vorher vermietet wurde endet die Einkünfteerzielungsabsicht aus der Vermietung. Der Gewinn oder Verlust aus den Vermietungseinkünften ist in der Steuererklärung der Anlage V anzugeben. Ausgaben sind nur anzugeben, wenn diese mit Vermietungseinkünften zusammenhängen. Im vorliegenden Fall wäre dies wohl für 7 Monate zu ermitteln.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. dieser Aspekt ist irgendwie schon klar. die Frage war eigentlich, wie und was man noch absetzen kann bei einer Eigennutzung. mir war so, als hätte ich davon gehört, dass die Absetzbarkeit bei Eigennutzung immer noch eingeschränkt möglich ist.

stimmt das? und wenn dann wie?

Servus,

der Lohnanteil von bestimmten Handwerkerrechnungen für Reparaturen und Instandhaltung der selbstgenutzten Wohnung kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd angesetzt werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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hiervon 20% max. 1200,00 €/Jahr. Bitte darauf achten, dass immer eine Rechnung vorliegt und diese überwiesen werden muss. Barzahlung geht nicht.

die Frage war eigentlich, wie und was man noch absetzen
kann bei einer Eigennutzung. mir war so, als hätte ich davon
gehört, dass die Absetzbarkeit bei Eigennutzung immer noch
eingeschränkt möglich ist.

evtl. können sanierungskosten, die durch den mieter verursacht sind, noch in den bereich der werbungskosten fallen.

dafür müssen aber besondere umstände vorliegen (außergewöhnliche verwohnung oder messi-haushalt z.b.)

gruß inder

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. dieser Aspekt ist irgendwie schon
klar. die Frage war eigentlich, wie und was man noch absetzen
kann bei einer Eigennutzung.

statt Steuern sparen könnte man vielleicht Kosten sparen:
Bei Selbstnutzung braucht der Eigentümer keine (bisher absetzbare) Grundstücks-Haftpflicht, sofern er eine Privat-Haftpflicht hat.

Gruß G